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Liebe Leserin, lieber Leser, haben Sie letztes Jahr mehr als 450 Euro für Webdesigner und andere Künstler und Publizisten ausgegeben? Dann sollten Sie sich über die Künstlersozialabgabe (KSA) informieren, zumal die Deutsche Rentenversicherung immer strenger prüft. Links auf die eigene Website können sehr wertvoll sein, weil sie das Google-Raking erhöhen. Falsche Links können aber auch massiv schaden. SEO-Spezialist Mario Jung erklärt im Juli in einer kostenlosen Telko, worauf es ankommt. Außerdem: Wie Sie flüssig für die Steuer bleiben; was normale von innovativen Gründungen unterscheidet und was daraus für die Planung folgt; wie viele geförderte Gründungen es im Mai gab und wie Sie eine Förderung erhalten. Viel Spaß beim Lesen unserer News & Tipps. Herzliche Grüße aus München Ihr Andreas Lutz |
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Inhalt - Künstlersozialabgabe? Was geht mich als Nicht-Künstler das an? – Dr. Maria Kräuter antwortet
- Kostenlose Experten-Telko: "Bessere Suchmaschinenplatzierung durch Links"
- Buchhaltungs-Tipp: So bleiben Sie flüssig für die Steuer
- Wie unterscheiden sich innovative Gründungen von "normalen" und was muss ich bei der Umsetzung beachten? – Dr. Michael Trompf antwortet
- Im Mai 2.780 gefördete Gründungen / Kostenloses Webinar für Interessierte
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Im Rahmen der Aktion "Frag gruendungszuschuss.de" beantworten Experten aus unserem bundesweiten Beraternetzwerk Fragen von Lesern. Heute: "Ich habe einen Flyer, Briefpapier und eine Website gestalten lassen. Das müsse ich bei der Künstlersozialversicherung melden und eine Abgabe leisten, hat mir ein Freund gesagt. Ich habe aber mit der Vermarktung von Künstlern nichts zu tun und ein Website-Programmierer ist doch kein Künstler, oder?" Dr. Maria Kräuter (48), Gründungs- und Unternehmensberaterin aus Nürnberg antwortet: In Beratungsgesprächen stelle ich immer wieder fest, dass Selbstständige über das Thema Künstlersozialabgabe (KSA) nicht, oder nur wenig, Bescheid wissen. Dabei ist es ja so, dass im Grunde jedes Unternehmen – und sei es noch so klein – von Abgabepflichten an die Künstlersozialversicherung betroffen sein kann. Die Künstlersozialabgabe beträgt 5,2% (ab 2017 voraussichtlich 4,8%) und wird zunehmend strenger geprüft ( mehr dazu). Wann ist man abgabepflichtig? Grob gesagt immer dann, wenn man als Unternehmen - künstlerische oder publizistische Leistungen
- von einem selbstständigen Leistungserbringer (bzw. Künstler oder Publizisten)
- gegen Entgelt bezieht.
Besonders überrascht von der KSA sind die Unternehmen, die – so wie Sie - zu den sogenannten „Eigenwerbern“ gehören. Das sind jene Unternehmen die einfach nur Werbung für sich machen, indem sie sich z.B. einen Flyer oder ein Plakat entwerfen oder ein neues Logo gestalten lassen. Diese Eigenwerber müssen grundsätzlich immer dann an die KSA melden und zahlen, wenn der Betrag, den sie für extern zugekaufte künstlerische oder publizistische Leistungen ausgeben über 450 Euro (netto) im Jahr liegt. Der Betrag versteht sich nicht etwa pro Auftrag, sondern als Summe über alle Honorare für künstlerisch/publizistische Aufträge pro Jahr! Hier stellen sich nun gleich mehrere Fragen: Was gehört eigentlich alles zu den künstlerischen oder publizistischen Leistungen in Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG)? Hierzu gehört im Prinzip alles, was irgendwie ein Minimum an schöpferischer Gestaltung beinhaltet. Man sieht, die Auslegung ist hier sehr weit! Es ist übrigens völlig unabhängig davon, ob diese Leistung von jemandem erbracht wird, der selbst über die Künstlersozialversicherung versichert ist. Auch ist irrelevant, ob die kreative Leistung, die man einkauft, auf der Rechnung mit 7% oder 19% Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Und ob ein Leistungserbringer einkommensteuerlich als Freiberufler oder als Gewerbetreibender agiert ist ebenfalls nicht von Bedeutung. Ob ein Programmierer von Webseiten auch eine künstlerische Leistung erbringt, hängt davon ab, ob er wirklich nur programmiert oder nicht doch auch gestalterische Entscheidungen trifft. Hier ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten. Weiterführende Informationen gibt es auch auf der Homepage der Künstlersozialkasse (KSK) auf der Seite §FAQ für Unternehmen und Verwerter". Was ist hier mit „selbstständig“ gemeint? Kurz gesagt gilt im Sinne des KSVG im Prinzip jeder als „selbstständig“, der nicht beim auftraggebenden Unternehmen angestellt ist. Als „selbstständig“ gelten sowohl Einzelpersonen als auch Personengesellschaften. Bei juristischen Personen wie GmbHs, UGs usw. fällt keine KSA an. Derjenige „Selbstständige“ bzw. „Externe“ der die künstlerische oder publizistische Leistung erbringt, also z.B. eine Webseite gestaltet, muss das noch nicht mal berufsmäßig machen. Das heißt auch Schüler und Schülerinnen oder Studierende, die hin und wieder eine Broschüre oder ein Plakat gestalten gelten im Sinne des KSVG als „selbstständig“. Es ist auch völlig unerheblich, ob derjenige, der die kreative Leistung erbringt, überhaupt in Deutschland wohnt oder arbeitet! Was ist ein Entgelt? Zum Entgelt gehört im Prinzip „alles, was das abgabepflichtige Unternehmen aufwendet, um […]die künstlerische oder publizistische Leistung zu erhalten oder zu nutzen“ (§25 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz KSVG). Das beinhaltet nicht nur Geld- sondern auch Sachleistungen. Wenn man also beispielsweise als Unternehmen mit Sitz in Deutschland einen guten Freund in Italien hat, der hobbymäßig tolle Webseiten macht, und man ihm gegen ein Honorar von 1.500 Euro so eine Webseite in Auftrag gibt, dann muss man als Auftraggeber für diesen Betrag Künstlersozialabgabe in Höhe von 5,2 % an die Künstlersozialversicherung abführen (Stichtag für die Meldung ist hier immer der 31.3. des Folgejahres). Meldepflichtig - auch wenn man davon gar nichts weiß Wichtig ist auch zu wissen, dass man der Meldepflicht der ggf. angefallenen Abgabeschuld von sich aus, also ohne besondere Aufforderung nachkommen muss. Wenn man das nicht macht, dann kann man im Fall einer Prüfung für fünf Jahre zur Nachzahlung herangezogen werden (in Einzelfällen auch länger…). Leider gibt es hier keine „Amnestie“. Wer also merkt, dass er bereits seit Jahren hätte zahlen müssen und das dann meldet, dem bleibt nichts anderes übrig, als entsprechend nachzuzahlen. Bei aller Aufregung, die sich manchmal um das Thema „Künstlersozialabgabe“ rankt, sollte man sich vor Augen halten, dass es das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ja eigentlich bereits seit den 1980er Jahren gibt. Außerdem ist die Künstlersozialabgabe ein wichtiger Baustein dafür, dass sich selbstständige Kreative überhaupt erst eine halbwegs ausreichende soziale Absicherung leisten können. Kontakt aufnehmen zu Dr. Maria Kräuter und dem gruenderzuschuss.de-Beraternetzwerk Für viele von uns entscheidet die Platzierung unserer Website in Google maßgeblich darüber, wie viele Anfragen und letztlich Aufträge wir erhalten. Eine der wichtigsten Stellschrauben, um in den Suchergebnissen nach oben zu rücken, ist der Aufbau von Links, die auf die eigene Seite zeigen. Dabei kann man aber auch viel falsch machen und von Google abgestraft werde - bis hin dazu, dass man gar nicht mehr auffindbar ist. In der kostenlosen VGSD-Experten-Telko am 20.07.2016 um 16:30 Uhr berichtet der bekannte SEO-Experte und Seminarveranstalter Mario Jung von seinen aktuellen Erfahrungen und gibt zahlreiche Tipps aus der Praxis. Es geht unter anderem um folgende Fragen: - Wie komme ich an Links? Wie gehe ich dabei strategisch vor?
- Welcher Link ist was wert, welcher nicht? Worauf sollte ich mich konzentrieren?
- Was muss ich tun, damit der Link mir nicht bei Google schadet? Was kann da passieren?
- Welche meiner Seiten sollte ich überhaupt verlinken lassen? Die Startseite, Inhalte oder direkt die Produkte/Dienstleistungen?
- Sind Linkpartnerschaften mit gegenseitiger Verlinkung und Partnerseiten sinnvoll?
- Gibt es kostenlose oder günstige Tools, die mich beim Linkaufbau unterstützen? Wie finde ich z.B. heraus, welche Links es schon auf meine Seite gibt?
Gerne können Sie über den Chat auch eigene Fragen stellen. Jetzt kostenlos anmelden und Platz sichern damit wir Ihnen die Zugangsdaten zuschicken können. Sind Sie auch schon einmal von Abbuchungen oder hohen Forderungen des Finanzamts überrascht worden? Selbständige müssen jede Menge Zahltage im Blick behalten: - Die Umsatzsteuervorauszahlung zahlen Sie nach der Gründung zunächst auf jeden Fall monatlich, später eventuell nur noch vierteljährlich oder jährlich.
- Die Einkommensteuervorauszahlung wird zumeist vierteljährlich fällig. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommensteuerbescheid und wird davon ausgehend in vier Teilzahlungen aufgeteilt.
- Wenn Sie Personal beschäftigen, kommt noch die Lohnsteueranmeldung auf Sie zu. Diese wird kurz vor Monatsende für den laufenden Monat fällig und verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die Lohnsteuer zusammen mit den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
- Je nach Art und Rechtsform des Betriebs gibt es noch die Gewerbesteuervorauszahlung und die Körperschaftsteuervorauszahlung.
Um stets ausreichend Geld für diese Verpflichtungen parat zu haben, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: - Eröffnen Sie ein kostenfreies Konto oder Unterkonto, auf dem Sie Rücklagen für Steuern bilden können.
- Erstellen Sie eine Excel-Tabelle mit einer Zeile pro Monat und je zwei Spalten je Steuerart. Bei jeder Steuerart tragen Sie in die erste Spalte das Fälligkeitsdatum und in die zweite den Betrag ein, soweit bereits bekannt. Jetzt können Sie die Zahllast pro Monat und Quartal leicht ermitteln.
- Prüfen Sie einmal pro Monat, welche Steuern demnächst anfallen und überweisen sie eine entsprechende Rücklage auf das Steuerkonto. Sie können das auch mit einem Dauerauftrag verbinden, der zumindest schon einmal die Einkommensteuer und den Soli abdeckt.
Wenn Sie Ihrem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für dieses Konto geben, können die fälligen Steuervorauszahlungen direkt abgebucht werden, ohne dass Sie die Liquidität Ihres Firmenkontos belasten. Viele weitere Tipps im Buchhaltungs-Seminar Viele weitere Tipps, wie Sie Ihre Buchhaltung und Finanzen im Griff behalten, erfahren Sie in unserem Tagesseminar "Crashkurs Rechnung, Buchhaltung, Steuer". Im Preis von 179 Euro ist eine 180-Tage-Lizenz von "WISO Mein Büro" enthalten, so dass Sie das Gelernte nach dem Seminar direkt in die Praxis umsetzen können. Im Rahmen der Aktion "Frag gruendungszuschuss.de" beantworten Experten aus unserem bundesweiten Beraternetzwerk Fragen von Lesern. Heute: "Ich bin Ingenieurin und möchte mich mit mit einem von mir entwickelten neuartigen Produkt selbstständig machen. Was unterscheidet eine solche High-Tech-Gründung von einer ‚normalen’? Was muss ich besonders beachten, zum Beispiel beim Businessplan oder bei der Finanzierung?" Michael Trompf (58), Gründungs- und Innovationsberater aus Stuttgart antwortet: Da gibt es eine ganze Reihe von Unterschieden – diese sind erfolgskritisch: - Finanzbedarf: High-tech Gründungen brauchen wegen der vorausgehenden Entwicklungsphase häufig einen langen zeitlichen Vorlauf, bevor der Markteintritt erfolgen und Umsätze erzielt werden können. Der Finanzierungsbedarf und damit auch das Risiko des Vorhabens steigen damit, und ausreichend hohe Zeit- und Liquiditätsreserven müssen eingeplant werden.
- Team/Mitarbeiter: Typische Gründerteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bringen meist hohe Kompetenz im technischen Bereich mit. Häufig fehlt es aber an jemandem, der die Branche wirklich kennt, die passenden Kontakte hat und Marketing und Vertrieb aufbauen kann. Gut vorbereitete Gründer suchen im Vorfeld der Gründung nach einer erfahrenen Person, die das Gründerteam ergänzt.
- Geschäftsmodell: Bei Internet-basierten Vorhaben steht und fällt der Erfolg mit einem profitablen Geschäftsmodell. Fragen wie "wofür ist der Benutzer bereit zu bezahlen?", "welche Leistungen werden kostenfrei angeboten, welche sind kostenpflichtig?" oder "wie finde ich werbetreibende Sponsoren für mein Portal?" sind vorab zu klären, einzuplanen und schrittweise zu verifizieren.
- Risikobewertung und Finanzierung: Da Innovationen neu sind, fehlen in aller Regel Vergleichszahlen. Dies erschwert den Zugang zum Kapitalmarkt, da Banken entweder bei der Beurteilung eines innovativen Geschäftsvorhabens unsicher sind oder aber wegen einer – manchmal übertrieben - konservativen Bewertung von einer Finanzierung Abstand nehmen. Daher sollten andereFinanzierungsbausteine geprüft werden, die für solche Vorhaben in Frage kommen: Mezzanine Finanzierungsbausteine, "verlorene" Zuschüsse, Investitionen durch Business Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften, Crowd-Funding bzw. -Investing. Hinzu kommen öffentliche Förderprogramme für besonders innovative Gründungsvorhaben, von denen es eine ganze Reihe gibt. Die Finanzplanung eines Vorhabens baut auf einer sogenannten "strukturierten Finanzierung" auf, die aus sinnvoll aufeinander abgestimmten Bausteinen für das jeweilige Vorhaben zusammengesetzt ist und die fester Bestandteil einer guten Planung sein sollte.
- Marketing: Da bei innovativen Vorhaben oft wenig Erfahrungen bezüglich des geeignetsten Marketingmix vorliegen bzw. recherchiert werden können, müssen sinnvolle Maßnahmen überlegt und entsprechende Mittel für eine intelligente Marktkommunikation eingeplant werden.
- Vertrieb: Erklärungsbedürftige Produkte und Dienstleistungen brauchen Zeit, um vom Markt angenommen zu werden. Nicht selten müssen potentielle Interessenten mehrfach und auf unterschiedlichen Wegen angesprochen und überzeugt werden, bevor sie den Nutzen eines Angebots erkennen und sich daraus Umsätze entwickeln können. Dies führt in der Absatz- und Umsatzplanung zu einer Anlaufkurve, die im Businessplan eingearbeitet und deren zugrundeliegenden Annahmen gut begründet werden müssen.
Diese unterschiedlichen Aspekte einer innovativen Gründung müssen bereits in der Planungsphase sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, um Überraschungen zu vermeiden und von vorn herein die Erfolgschancen zu optimieren. Daher sollten Gründer innovativer Vorhaben bei der Vorbereitung besondere Sorgfalt walten lassen. Viele dieser erfolgskritischen Punkte lassen sich im Vorfeld "entschärfen", wenn man eine passende Strategie entwickelt und schrittweise mit Arbeitspaketen und Meilensteinen umsetzt. In vielen Fällen können erfahrene Berater und Coaches dabei helfen. Kontakt aufnehmen zu Michael Trompf und dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk Für den Mai 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit 2.593 Gründungen mit Gründungszuschuss gemeldet. Der Mai liegt damit rund acht Prozent unter dem Vorjahresmonat, zudem wurden auch die Zahlen der drei Vormonate um 211 nach unten korrigiert. Im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 2.452 Gründungen pro Monat gefördert. Beim Einstiegsgeld ist die Zahl der geförderten Gründer weiterhin spärlich, im Durchschnitt wurden in den letzten 12 Monaten 249 solche Gründungen pro Monat gefördert. Nach den starken Einschnitten im Jahr 2012 sind die Arbeitsagenturen in den folgenden Jahren zu einer großzügigeren Vergabe bei Gründungszuschuss und Einstiegsgeld zurückgekehrt. Von uns betreute, gut durchdachte und auf die richtigen Argumente setzende Anträge bzw. Businesspläne werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Anhieb bewilligt. Aber Vorsicht: Die Arbeitsagenturen haben noch immer viele Fallstricke eingebaut, schon kleine "Fehler" führen zu einer Ablehnung. Viele Gründer werden von den Arbeitsagenturen bereits im Vorfeld abgeschreckt: "Unter diesen Bedingungen haben Sie keinen Anspruch auf Gründungszuschuss" bekommen sie zu hören und verzichten dann auf die Antragstellung und damit auf bis zu 16.000 Euro sowie weitere Vergünstigungen. Es ist diese (Des-) Informationspraxis, die dazu führt, dass die Zahl der geförderten Gründungen mit Gründungszuschuss nach wie vor 78% unter dem Niveau des Jahres 2011 liegt. Wer sich von solchen Auskünften nicht beirren lässt und bei der Antragstellung unsere maßgeschneiderten Tipps beachtet, bekommt den Zuschuss jedoch in den allermeisten Fällen. Kostenloses Webinar mit vielen Tipps - frühzeitig anmelden! In einem kostenlosen Webinar klären wir über die Fakten zum Gründungszuschuss auf und geben Tipps zur erfolgreichen Antragstellung. Je früher in der Gründungsphase Sie teilnehmen, umso besser. Das nächste Webinar (kostenlos) findet am 10.06.2016 von 17:00 bis 18:00 Uhr statt, das übernächste dann erst wieder am 23.05.2016. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Am besten gleich anmelden. Wenn es schneller gehen soll: Sprechen Sie direkt mit einem der kompetenten gruendungszuschuss.de-Berater in Ihrer Nähe. Er bzw. sie freut sich auf Ihren Anruf. Oder besuchen Sie unsere halbtägigen Gründungszuschuss-Workshops (59 Euro), die wir in Kleingruppen durchführen und in zahlreichen Städten im ganzen Bundesgebiet anbieten. |
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