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Unfall mit zwei Leichtverletzten – Polizei sucht Augenzeugen Posted: 18 Apr 2020 09:59 PM PDT Zwei Leichtverletzte und etwa 18000 Euro Schaden lautet die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Samstag (18.04.20). Gegen 18.45 Uhr kam es im Kreuzungsbereich Kranichsteiner Straße / Pfannmüllerweg zu einem Zusammenstoß zwischen zwei Autofahrern. Ein 28-jähriger Darmstädter bog mit seinem grauen Smart vom Pfannmüllerweg in die Kreuzung ein. Im Kreuzungsbereich kollidierte er mit dem blauen Mercedes eines 58-jähriger Darmstädters. Durch den Zusammenstoß wurde der Mercedes gegen mehrere geparkte Fahrzeuge geschleudert. Die beiden Autofahrer wurden durch den Unfall leicht verletzt. Während der Unfallaufnahme und der anschließenden Bergung der Fahrzeuge musste die Fahrbahn zeitweise gesperrt werden. Die Polizei sucht Zeugen des Unfalls. Quelle: Polizeipräsidium Südhessen |
Hessen beginnt ab 27. April schrittweise wieder mit dem Unterricht Posted: 18 Apr 2020 03:03 AM PDT Der seit dem 16. März 2020 in Hessen ausgesetzte reguläre Schulbetrieb wird ab dem 27. April 2020 wieder schrittweise aufgenommen. Dies hat die Hessische Landesregierung im Nachgang zu den Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am Mittwoch (15.04.20) beschlossen. Nach den Osterferien bleibt der Schulbetrieb in Hessen zunächst noch eine weitere Woche vollständig ausgesetzt. „Ab dem 27. April 2020 werden wir den Schulbetrieb dann wieder schrittweise wiederaufnehmen“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Damit gehen wir die ersten Schritte zu mehr schulischer Normalität.“ Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes, wie der Einhaltung der Abstandsgebote, kleinere Gruppengrößen und zusätzlicher hygienischer Maßnahmen, werde die Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Hessen in verschiedenen Etappen bzw. Stufen erfolgen müssen. Dabei gelte die grundsätzliche Maxime, dass aufgrund der hohen hygienischen Anforderungen zuerst höhere Jahrgangsstufen und solche, die einen Abschluss anstreben oder vor dem Übergang in die weiterführende Schule stehen, wieder in den Präsenzunterricht wechseln sollen. Zunächst (ab dem 27. April 2020) erfolgt die Beschulung vor Ort für folgende Schülerinnen und Schüler: für die 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit Förderschwerpunkt Sehen oder Hören für den Abschlussjahrgang an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen für die 9. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Hauptschule und die 10. Jahrgangsstufe des Bildungsgangs Realschule an Realschulen, Hauptschulen, Mittelstufenschulen und kooperativen Gesamtschulen sowie der integrierten Gesamtschulen, wenn sie im Schuljahr 2019/2020 an den Abschlussprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses teilnehmen für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase (Q2) der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien, des Hessenkollegs und der beruflichen Gymnasien für die Abschlussjahrgänge der Abendrealschulen und Abendhauptschulen für die 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen und Höheren Berufsfachschulen für die Abschlussklassen an den Fachschulen im letzten Ausbildungsjahr an den Berufsschulen sowie im letzten Ausbildungsjahr an den Schulen für GesundheitsberufeAn Schulen für Kranke erfolgt die Beschulung in Absprache mit dem Klinikpersonal im Einzelfall nach Entscheidung der Schulleitung nach Anhörung der Eltern. Weitere Schulformen und Jahrgangsstufen sollen dann – soweit es die weitere Entwicklung der Pandemie zulässt – in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai 2020 folgen. „Wir wollen grundsätzlich allen Schulformen und Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal den Unterricht vor Ort ermöglichen“, so der Kultusminister weiter. Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs gibt es in allen Klassen- und Jahrgangsstufen verschiedene Eckpfeiler: Die Gruppengröße richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten vor Ort. Zwischen den Schülerinnen und Schülern sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen eingehalten werden. Weitere Absprachen mit den Gesundheitsbehörden und den Schulträgern sind derzeit in der Abstimmung. Die Gruppengröße soll in der Regel 15 Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen. Der Unterricht sollte i. d. R. einen Umfang von mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Ggf. können dazu Stundenplananpassungen notwendig sein. Im Rahmen der vorhandenen Personal- und Raumkapazitäten können zudem sogenannte Präsenztage in jeder Woche vorgesehen werden, an denen Unterricht erfolgt und zusätzliche Arbeitsaufträge für andere Tage, die die Schülerinnen und Schüler nicht in der Schule verbringen, verteilt werden.Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen Durchführung, aber Verschiebung von Abschlussprüfungen Weitere Informationen folgen zeitnah Der Kultusminister hatte die Schulen in einem Ministerschreiben noch einmal über die Einzelheiten zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs informiert und Schulleiterinnen und Schulleitern ausdrücklich für ihren Einsatz in dieser ungewöhnlichen Zeit gedankt. Quelle: Hessisches Kultusministerium |
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