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Reguläre Grabungen in Grube Messel werden wieder fortgesetzt Posted: 05 Jul 2018 12:48 AM PDT Die Probegrabungen in der Grube Messel sind erfolgreich abgeschlossen worden, wie das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, dem Hessischen Landesmuseum Darmstadt sowie der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung mitteilt. Die UNESCO-Weltnaturerbestätte im Landkreis Darmstadt-Dieburg wird wieder wissenschaftlichen Grabungen zugänglich gemacht. Darauf haben sich alle Beteiligten verständigt. „Die Probegrabungen sind sehr zielführend verlaufen“, wie Staatssekretär Patrick Burghardt, der auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Welterbe Grube Messel gGmbH ist, sagt. „Es wurden unterschiedliche Mess- und Dokumentationstechniken getestet und zugleich an mehreren Stellen mit deutlich verschiedenartiger Gesteinslagerung Grabungs- und Bergungsmethoden ausprobiert.“ Bei den Arbeiten wurden Fragmente einer Fledermaus und eines Vogels sowie vollständige Fische geborgen. „Dies unterstreicht die wissenschaftliche Bedeutung der Arbeiten in der Grube Messel“, betont Burghardt, der zugleich ankündigt, dass das Moratorium wieder aufgehoben ist. „Ich danke allen Beteiligten für das engagierte und kooperative Vorgehen.“ Auf Grundlage der Ergebnisse und der bestehenden paläontologischen Grabungs- und Dokumentationsrichtlinien des Landesamts für Denkmalpflege werden nun neue Richtlinien für die Grube Messel entwickelt. Ziel ist es, künftige Grabungen entsprechend des 2016 novellierten Hessischen Denkmalschutzgesetzes und der UNESCO-Anforderungen für Welterbestätten durchzuführen. Staatssekretär Patrick Burghardt: „Es ist ganz wichtig, dieses wirklich faszinierende und besondere Naturdenkmal weiterhin zu erhalten und zu schützen. Gleichzeitig soll es aber auch der wissenschaftlichen Forschung wieder zugänglich gemacht werden und die Besucherinnen und Besucher sollen vor Ort erleben, wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten.“ Hintergrund der Probegrabungen, die vom 2. Mai bis 8. Juni 2018 stattgefunden haben, ist, dass nach einer 25-jährigen ununterbrochenen Grabungstätigkeit sich das Landesamt für Denkmalpflege Hessen als für Paläontologie zuständige Denkmalfachbehörde sowie die beiden forschenden und grabenden Institutionen, die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und das Hessische Landesmuseum Darmstadt, dazu entschlossen haben, die bisher praktizierte Grabungs- und Dokumentationsmethodik zu evaluieren. Dazu trafen sich Ende vergangenen Jahres renommierte Forscher und Denkmalpfleger aus dem In- und Ausland im Hessischen Landesmuseum Darmstadt, um den künftigen Umgang mit der bedeutenden Weltnaturerbestätte zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung war es, einen Weg aufzuzeigen, wie künftig Forschungen in der Grube Messel ermöglicht werden können, ohne dabei den dauerhaften Schutz dieses Bodendenkmals gemäß den umfassenden UNESCO-Bestimmungen für Welterbestätten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu gefährden. Die Forscherinnen und Forscher sowie Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger aus dem In- und Ausland hatten unter anderem eine Probegrabung empfohlen. Bild: Claus-Uwe Rank / Sammlung des Hessischen Landesmuseums Darmstadt |
Neue Hessische Landesbauordnung erhöht die Sicherheit Posted: 05 Jul 2018 12:36 AM PDT Das Bundesland Hessen ändert mit Wirkung zum 6. Juli 2018 seine Landesbauordnung. In §14 wird der Brandschutz neu geregelt. Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Für Neu- und Umbauten gilt das Gesetz ab sofort, für Bestandsbauten ab 1. Januar 2020. Zuständig für die Nachrüstung ist der Eigentümer des Objektes. Die neue Verordnung gilt unter anderem für Kindertageseinrichtungen, Pensionen und Hotels, aber auch für Betriebe, die Mitarbeiterräume zum Schlafen bereitstellen, z.B. für Erntehelfer. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Gesetz verstößt, handelt ordnungswidrig, was mit bis zu 500.000 EUR geahndet werden kann. Besonders gefährdet: Kinder und Hotelgäste Kinder im Alter bis sechs Jahre sind noch nicht in der Lage, Gefahren zu erkennen und richtig einzuschätzen. Neben dem vorbeugenden Brandschutz, der Ausbildung der Mitarbeiter für geeignete Notfallmaßnahmen und regelmäßige Räumungsübungen ist im Brandfall daher eine schnellstmögliche Warnung anwesender Personen lebenswichtig, um die Kinder rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können. Aber auch Hotelgäste sind gefährdet, vor allem wenn Fluchtwege nicht vertraut und in verrauchten Fluren schwer zu finden sind. Mal sind es technische Fehler, mal Zigarettenasche im Mülleimer, die für einen Brand sorgen. Obwohl Hotelzimmer normalerweise mit brandschutzhemmenden Materialien an Wänden und Böden ausgestattet sind, brennen auch sie innerhalb weniger Minuten lichterloh. Ein großes Plus an Sicherheit Der Gesetzgeber schließt mit der Erweiterung der Ausstattungspflicht eine Schutzlücke, weil nach der bisherigen Regelung in Hessen zum Beispiel Schlafräume in Kindertagesstätten, Gästezimmer in kleineren Hotels und Pensionen oder Schlafzimmer in Unterkünften für Flüchtlinge, die keine Sonderbauten sind, nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden mussten. „Insgesamt bedeutet die Neufassung der hessischen Landesbauordnung ein großes Plus an Sicherheit“, meint Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt „Für Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Hessen übrigens unverändert weiter.“ Was bedeutet das neue Gesetz, wenn bereits Brandmeldeanlagen Vorschrift sind? Nach dem Wortlaut der neuen hessischen Bauordnung besteht die Pflicht selbst in Gebäuden, für die bereits eine Brandmeldeanlage mit Brandmeldern nicht nur in den Fluren, sondern auch in allen Räumen vorgeschrieben oder vorhanden ist. Auch in diesen Gebäuden sind demnach Rauchwarnmelder in allen Zimmern einzubauen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. In solchen Fällen rät die Initiative Brandrauchprävention, den Rat und die Hilfe eines Architekten und im Zweifelsfall auch die eines Rechtsanwaltes einzuholen, um bei der zuständigen Bauaufsicht eine Befreiung von der Ausstattungspflicht der Schlafräume mit zusätzlichen Rauchwarnmeldern zu erreichen. Sind jedoch Brandmeldeanlagen zwar vorgeschrieben, allerdings ohne Melder in den Schlafräumen, empfiehlt die Initiative dringend, dort mit der Brandmeldeanlage integrierbare Rauchmelder nebst Warneinrichtung durch Fachfirmen installieren zu lassen. Quelle: Forum Brandrauchprävention e.V. |
Vier Verletzte nach Zimmerbrand in Eberstadt Posted: 04 Jul 2018 10:54 PM PDT Aus noch ungeklärter Ursache kam es am Mittwoch (04.07.18) im Weidigweg in Eberstadt zu einem Zimmerbrand im 4. Obergeschoss. Der Brand konnte von den Bewohnern selbst gelöscht werden, hierbei verletzte sich der Familienvater erheblich. Der Vater und drei Kleinkinder mussten von der Feuerwehr aus der völlig verrauchten Wohnung gerettet werden. Die Nachlöscharbeiten dauerten ca. 30 min. In Folge mussten noch einige Glutnester abgelöscht werden. Die Familie wurde durch den Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht. Quelle: Feuerwehr Darmstadt |
Tödlicher Unfall am Bahnhof Kranichstein Posted: 04 Jul 2018 12:37 PM PDT Am Mittwochabend (04.07.18), gegen 18.18 Uhr, hielten sich vier Kinder aus Kranichstein am Bahnhof in Kranichstein auf. Ein Junge (13) entfernte sich von der Gruppe und kletterte auf einen abgestellten Güterwaggon. Auf dem Waggon geriet er mit der starkstromführenden Oberleitung (15.000 Volt) in Berührung und erhielt einen Stromschlag. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die drei weiteren Kinder (12) erlitten einen Schock. Sie wurden von Notfallseelsorgern betreut und an ihre Eltern übergeben. Aufgrund das Unglücksfalles war der Bahnverkehr in diesem Bereich bis 19.21 Uhr komplett eingestellt. Quelle: Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main |
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