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Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet wieder attraktive Sommerjobs in Darmstadts Freibädern Posted: 27 Feb 2018 11:20 PM PST Der Eigenbetrieb Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt sucht auch für 2018 wieder Aushilfsrettungs- und Reinigungskräfte sowie zwei Fachangestellte für Bäderbetriebe für den Einsatz in den Freibädern der Wissenschaftsstadt Darmstadt. In der Sommersaison sind am Großen Woog, im Eberstädter Mühltalbad, im DSW-Freibad und im Arheilger Mühlchen vom 02. Mai bis 30. September mehrere Halbtagsstellen und wenige Ganztagsstellen offen. Die Aushilfsrettungskräfte brauchen dazu das aktuelle Rettungsschwimmabzeichen der DLRG (mindestens Silber), einen gültigen Erste-Hilfe-Lehrgang über einen Tag (9 Stunden), beides darf nicht älter als 2 Jahre sein. Ebenfalls ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung. Die Reinigungskräfte benötigen kein Rettungsschwimmabzeichen. „Gerade für Studentinnen und Studenten mit sportlichen Ambitionen ist das ein tolles Angebot, sich in der Sommersaison etwas dazu zu verdienen“, erläutert Sportdezernent Rafael Reißer. „Wer sich jetzt schnellstens bewirbt, hat gute Chancen auf einen attraktiven Sommer-Job zu guten Konditionen. Und auch wenn die fachlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, ist eine Bewerbung trotzdem möglich. Denn Bewerber, die ansonsten für die Stelle geeignet erscheinen und einen Arbeitsvertrag erhalten, können den jeweiligen Kurs noch bis April nachholen. Das Rettungsschwimmabzeichen kann bei verschiedenen Organisationen zum Beispiel der DLRG abgelegt werden. Die Kosten für beide Kurse werden bei erstmaliger Einstellung vom Eigenbetrieb Bäder übernommen“, so Reißer. Die Arbeitszeit umfasst beim Teilzeitjob 19,5 Stunden pro Woche und beinhaltet in der Regel drei Arbeitstage im wechselnden Früh- und Spätschichtbetrieb (6 bis 13 Uhr, 13 bis 20 Uhr). Die Verdienstmöglichkeiten liegen beim Teilzeitjob monatlich bei rund 1.054 Euro und beim Vollzeitjob bei etwa 2.109 Euro. Eine Einstellung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (13 Einsätze in drei Monaten) ist ebenfalls möglich. Interessierte bekommen weitere Auskünfte beim Eigenbetrieb Bäder, Frau Brachmann, Telefon 06151-132977, vormittags zwischen 8.45 und 13.45 Uhr. Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt |
Eberstadt: Polizei sucht nach vermisster 16- Jährigen Posted: 27 Feb 2018 07:14 AM PST Die Polizei in Darmstadt ist derzeit auf der Suche nach der 16- jährigen Thi Tuyet Nhung Nguyen. Das Mädchen aus dem Stadtteil Eberstadt wurde zuletzt am Sonntag (25.02.18) gegen 12 Uhr in der Heidelberger Landstraße gesehen. Wohin sie unterwegs sein könnte, ist nicht bekannt. Thi Tuyet Nhung Ngyuen ist circa 1,55 Meter groß und schlank. Sie hat mittellange dunkle, glatte Haare, braune Augen und insgesamt ein asiatisches Erscheinungsbild. Bekleidet ist sie mit einer schwarzen Winterjacke und einer hellblauen Jeans. Um den Hals trug sie einen schwarz-weiß-karierten Schal. Alle Fahndungsmaßnahmen verliefen noch ohne Erfolg. Zeugen, die die Beschriebene gesehen haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden (06151/969-0 oder den Notruf 110). Quelle: Polizeipräsidium Südhessen |
Posted: 27 Feb 2018 05:36 AM PST Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Städte und Kommunen dürfen Dieselfahrverbote ohne Regelung des Bundes erteilen. Manfred Boltze, Professor für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik an der TU Darmstadt, begrüßt das Urteil und fordert ein entschiedenes Handeln der Bundesregierung: „Mit dem jüngsten Gerichtsentscheid über Diesel-Fahrverbote wurde in der Abwägung eine folgerichtige Entscheidung zu Gunsten des Gesundheitsschutzes ergriffen. Damit wird zumindest eine der Maßnahmen der Umsetzung etwas näher gebracht, die tatsächlich etwas zur Verbesserung der Situation beitragen und die Anzahl der Verkehrstoten durch Luftschadstoffe reduzieren können. Davon profitieren wir alle und besonders die Autofahrer, die den Schadstoffen besonders ausgesetzt sind und deren eigene Gesundheitsgefährdung bisher viel zu wenig beachtet wird. Zu den Maßnahmen, von denen man zeitnah eine hinreichende Wirkung erwarten darf, gehören neben Fahrverboten vor allem Verpflichtungen zur technischen Nachbesserung an den Fahrzeugen sowie finanzielle Anreize zum Umsteigen auf verträglichere Verkehrsmittel. Zu Letzterem gehören der jüngst in die Diskussion gekommene Nulltarif für Busse und Bahnen im Nahverkehr oder auch City-Maut-Konzepte. Für alle diese Maßnahmen braucht es aber endlich ein entschiedenes Handeln der Bundesregierung. Dies gilt auch für die Fahrverbote, deren bundesweit einheitliche, effiziente Umsetzung die rechtliche Einführung der „blauen Plakette“ erfordert. Die Städte allein werden ihre Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend schützen können, und die Bundesregierung kann ihre Verantwortung auch mit dem milliardenschweren Fördertopf „Saubere Luft“ nicht an die Städte abtreten. Natürlich sollte unbedingt viel getan werden, um die „Verkehrswende“ zu erreichen und das Zufußgehen, Fahrradfahren und die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu machen. Das setzt aber alles auf Freiwilligkeit und braucht einige Zeit, um unser Verhalten zu ändern. Ein Grundproblem liegt dabei darin, dass den meisten Menschen bisher kaum bewusst ist, wie sehr sie den Luftschadstoffen als Anlieger und als Verkehrsteilnehmer tatsächlich ausgesetzt sind und wie sich das auf ihre Gesundheit und Lebenserwartung auswirkt. Auch in dieser Hinsicht leistet der Leipziger Gerichtsentscheid zu Fahrverboten einen wichtigen Beitrag. Er sollte uns klar machen, dass es letztlich nicht um abstrakte Grenzwerte geht, sondern um Menschenleben. Und das muss uns wichtiger sein als Einschränkungen in der Fahrzeugnutzung für getäuschte Diesel-Pkw-Besitzer oder wirtschaftliche Nachteile für die Automobilindustrie zur Nachrüstung manipulierter Fahrzeuge.“ Quelle: TU Darmstadt |
Posted: 27 Feb 2018 05:32 AM PST Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in seinem letztinstanzlichen Urteil die rechtlichen Voraussetzungen für Fahrverbote von Diesel-Fahrzeugen in Städten mit hohen Luftschadstoffkonzentrationen geschaffen. „Das Urteil bürdet den Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern die Folgen einer Situation auf, die nicht von ihnen verursacht wurden“, sagt Oberbürgermeister Jochen Partsch. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich stets gegen Fahrverbote gewandt und ist sich darin mit dem Deutschen und dem Hessischen Städtetag einig. Klar ist aber auch: Die Gesundheit der Menschen in unserer Stadt hat oberste Priorität.“ Um so notwendiger sei nun eine Verkehrswende, betonen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz: „Wir brauchen eine zukunftsfähige Mobilität in unseren Städten. Verbote führen nicht zum Ziel.“ Vorausgegangen waren bereits zwei wegweisende Urteile der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart, die schon 2017 übereinstimmend entschieden, dass die Luftgrenzwerte verbindlich einzuhalten sind. Dafür müssten, falls nötig, auch drastische Maßnahmen ergriffen werden. Die Gerichte waren sich einig, dass der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger Vorrang hat. Beide Gerichte betonten, dass Diesel-Fahrverbote geeignete Maßnahmen seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute bestätigt, dass Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind. Auch Darmstadt, eine der am stärksten mit Stickoxiden belasteten Städte bundesweit sowie eine der 16 Städte, die Gegenstand der Klagen unter anderem der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Einhaltung des NO2-Grenzwerts ist, ist von diesem Urteil betroffen. Um nicht unvorbereitet dieser Situation gegenüber zu stehen, hat die Stadt die Minderungswirkung streckenbezogener Dieselfahrverbote in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umwelt- und dem Verkehrsministerium geprüft, wobei auch die Auswirkungen einer innerstädtischen Verlagerung des Verkehrs, die durch die streckenbezogenen Fahrverbote verursacht würden, einbezogen wurden. Zum einen sind dabei drei Straßenabschnitte betrachtet worden, die nun nach entsprechender Vorbereitung gesperrt werden könnten: Die Heinrichstraße zwischen Heidelberger Straße und Wilhelminenstraße; die Hügelstraße zwischen Tunnelausgang und Karlstraße sowie die Zeughausstraße zwischen Luisenstraße und Schleiermacherstraße. Zum anderen haben Simulationen aber auch gezeigt, dass die Verkehrsverlagerungen im Falle der Sperrung von Straßenabschnitten zu einer höheren Belastung anderer bereits stark belasteter Straßenzüge führen. Werden damit bereits bestehende Grenzwertüberschreitungen weiter verschärft oder neue Grenzwertüberschreitungen verursacht, ist eine Straßensperrung nicht zulässig. Die Umsetzung des Urteils würde in enger Abstimmung mit dem Hessischen Umweltministerium erfolgen. „Voraussichtlich“, so Akdeniz, „wird nicht die gesamte Innenstadt gesperrt werden und es wird zu keiner Total-Blockade kommen. Der zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht absehbar.“ Oberbürgermeister Partsch und Umweltdezernentin Akdeniz weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Stickoxidbelastung in Innenstädten zum überwiegenden Anteil durch Dieselfahrzeuge verursacht wird, die aufgrund von Abschaltautomatiken und Schummelsoftware wesentlich höhere Stickoxidemissionen vorweisen als eigentlich zulässig. „Das Fahrverbot hätte durch die Bunderegierung abgewendet werden können, wenn diese die Automobilindustrie in die Pflicht genommen hätte, wirkungsvolle, technisch mögliche Nach- bzw. Umrüstungen von Euro-5- und Euro-6-Dieselfahrzeugen durchzuführen.“ Die sogenannte „Software-Lösung“ sowie bisher durchgeführte geringfügige Modifikationen bei einigen Pkw-Modellen reichten nicht aus. Für die Kosten umfassender Nach- bzw. Umrüstungen seien die Automobilkonzerne heranzuziehen, denn, so Partsch und Akdeniz weiter, „die Automobilindustrie hat durch manipulierte Abgasuntersuchungen und Abschaltautomatiken nicht nur diese Situation maßgeblich verursacht, sondern auch die Schädigung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger billigend in Kauf genommen“. Der Druck, der auf EU-Ebene zu Recht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut wird, müsse daher an die Automobilkonzerne weitergegeben werden und nicht an die Kommunen. Dass die Stadt Darmstadt zu entschiedenen Maßnahmen greift, wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, werde am Beispiel der Feinstaubbelastung deutlich, der man 2015 mit einem Lkw-Durchfahrtsverbot und dem Ausweisen einer Umweltzone begegnet ist. Die Feinstaubgrenzwerte, vor einiger Zeit noch ein großes Problem, werden nun eingehalten. Für weitere Maßnahmen bewirbt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt zudem um Fördergelder aus dem von der Bundesregierung Sonderprogramm „Saubere Luft 2017-2022“. Ein Maßnahmenplan „Green City Darmstadt“, der dafür erarbeitet wird, bündelt nicht nur alle Möglichkeiten, sondern wird diese auch in ihrer Effizienz bewerten, so dass schnell die wirksamsten umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Maßnahmen und Initiativen aus den Bereichen Digitalisierung, Verkehrssteuerung, Vernetzung des ÖPNV, Stärkung der E-Mobilität und Ausbau des Radverkehrsnetzes. „Schon jetzt ist aber abzusehen, dass eine Verkehrswende weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu mehr Bus und Bahn, zu Radverkehr und E-Mobilität erfolgen muss“, betonen Oberbürgermeister Jochen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz. „Die Wissenschaftsstadt Darmstadt appelliert hier an jede Bürgerin und jeden Bürger, die eigene Mobilität kritisch zu prüfen und, wo möglich, vom privaten PKW auf umweltverträgliche Verkehrsmittel umzusteigen.“ Quelle: Pressestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt |
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