| zugegeben, Boris Palmer polarisiert. So manche Ansicht des Tübinger Oberbürgermeisters kann man getrost bizarr nennen. Und seine Idee der Zwangsenteignung von Besitzern unbebauter Grundstücke im vergangenen Jahr schlug hohe Wellen in Immobilienkreisen. Nun aber – immer noch auf der Suche nach Baugrundstücken gegen die Wohnungsnot – ruft das Stadtoberhaupt eine neue Initiative aus, die dieses Mal durchaus überlegenswert ist: Grund und Boden befristet für Tiny Houses hergeben. Eine Blaupause auch für andere Städte? Was sich der OB vorstellt, lesen Sie in unserer ersten News. Seit gut zwei Jahren macht die DSGVO den Unternehmen europaweit das Leben schwer. Hohe Strafen werden mittlerweile gegen Verstöße verhängt. Nun hat die EU-Kommission die strapaziöse Verordnung noch einmal unter die Lupe genommen. Was dabei herausgekommen ist und worauf Unternehmen hoffen können, fasst unsere zweite Meldung zusammen. Wir wünschen eine informative Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Ganzheitliches Immobilienmanagement als Erfolgsfaktor | Die Anforderungen an das Immobilienmanagement werden größer, die Aufgaben vielfältiger. Mit der Weiterentwicklung von Smart Buildings entstehen neue Möglichkeiten, sowohl interne als auch externe Prozesse und Dienstleistungen von Immobilien neu und effektiv zu gestalten.
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Straßenausbaubeiträge: NRW bleibt hartnäckig dabei | |
| Nordrhein-Westfalen (NRW) zwingt seine Kommunen weiterhin, Straßenausbaubeiträge von Anliegern zu kassieren. Die Opposition ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Landesregierung noch zur Umkehr zu bewegen. Nicht alle Bundesländer verlangen die Abgabe – das sorgt mitunter für Unmut. Jetzt weiterlesen > |
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Studie zieht Milieuschutz-Gutachten in Zweifel | |
| Mit Sozialen Erhaltungsverordnungen wollen Städte verhindern, dass Altmieter aus Boom-Vierteln verdrängt werden. Ob ein Quartier würdig ist für den Milieuschutz, wird mit Grobscreenings entschieden – oft mit negativen Folgen für den Städtebau. Empirica hat 51 Gutachten bewertet und erkennt Schwächen. Jetzt weiterlesen > |
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BGH präzisiert, wer werdender Wohnungseigentümer ist | |
| Werdender Wohnungseigentümer ist auch derjenige, der erst nach Entstehen der WEG vom teilenden Eigentümer Wohnungseigentum erwirbt und durch eine Auflassungsvormerkung und Übergabe der Wohnung eine gesicherte Rechtsposition erlangt. Unerheblich ist, ob dieser Ersterwerb während der eigentlichen Vermarktungsphase oder erst längere Zeit nach deren Abschluss erfolgt. Jetzt weiterlesen > |
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