Ein P-Konto schützt zugestandene Freibeträge und damit vor dem Zugriff von Gläubigern und Schuldeneintreibern. Ohne Not befristeten viele Sparkassen und Banken viele Jahre höhere Freibetragsgrenzen für Pfändungsschutzkonten (P-Konto). Ein neues Gesetz ab Dezember 2021 setzt diese Frist auf zwei Jahre. Das ist allerdings dabei zu beachten. |