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Sehr geehrte Damen und Herren,
das Programm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Zur Förderung der Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ist eine neue Bekanntmachung auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/innovationsfoerderung-bmel/ eingestellt worden.
Im Rahmen der folgenden Bekanntmachung des BMEL können Skizzen eingereicht werden:
Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen für eine nachhaltige, klima- und umweltschonende Aquakultur, einschlieÃlich von Algen, vor allem Mikroalgen (Einreichungsfrist: 20.04.2023, 12:00 Uhr)
Die Veröffentlichung der genannten Bekanntmachung über den Bundesanzeiger erfolgte am 19.01.2023.
AuÃerdem besteht bis zum 06.04.2023 um 12:00 Uhr noch die Möglichkeit, Skizzen für unsere am 21.12.2022 veröffentlichte Bekanntmachung zum Thema âMobile Schlachtungâ einzureichen.
Bitte beachten Sie hierzu: Investitionen z. B. für die Anschaffung von Anlagen werden nicht gefördert.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ble.de/innovationsfoerderung-bmel/
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Mit freundlichen GrüÃen
Projektträger Innovationsförderung
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Präsident: Dr. Hanns-Christoph Eiden
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deutschland
0228 / 99 68 45-0
info@ble.de
Tax ID: DE 114 110 249
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