05. Juli 2017 / Isabel Klotz / 77 22 36
Presseamt der Stadt Bonn

Neuausrichtung der Integrationsassistenz an Schulen

Bundesstadt Bonn startet am 10. Juli mit dem Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren.


BN - Die Bundesstadt Bonn richtet mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 die Integrationsassistenz an Schulen neu aus. Ein entsprechendes Konzept hat der Rat in seiner Sitzung am 11.05.2017 beschlos­sen. Es beinhaltet eine systemisch ausgerichtete Pool-Lösung, bei der für mehrere Schulen innerhalb eines bestimmten Teiles des Stadtgebiets (sogenannter Zuteilungsraum) eine Leistungserbringerin beziehungsweise ein Leis­tungserbringer die Integrationsassistenz übernimmt.


Bei der Integrationsassistenz an Schulen - bisher auch bekannt unter der Bezeich­nung "Schulbegleitung" - handelt es sich um eine Leistung für Kinder und Jugendli­che mit Behinderungen. Die Integrationsassistenz soll ihnen die Teilhabe am Schulalltag ermög­lichen. Sie ist nach dem Achten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII bzw. SGB XII) durch den örtlichen Jugendhilfe- beziehungsweise Sozialhilfeträger zu erbringen. Das Konzept der systemischen Ausrichtung richtet den Blick auf das Kind in der Gruppe. Die Integrationsassistenz soll dabei als Tätigkeit in einem pädagogischen Gesamtkonzept verstanden werden. Zudem bietet das Poolkonzept im Zuteilungsraum eine größere Flexibilität, etwa bei Krankheit oder sich ändernden fachlichen Bedarfen.


Im Rahmen eines kombinierten Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfah­rens werden für insgesamt 20 Zuteilungsräume im Stadtgebiet Bonn geeignete Vertrags­partnerinnen und Vertragspartner gesucht, die für die Bundesstadt Bonn die Durchfüh­rung dieser Auf­gabe übernehmen sollen. Dieses Verfahren startet am 10. Juli 2017. Ab diesem Zeitpunkt können sich interessierte Anbieter von Integrationsassistenz unter dem folgenden Link die Bewerbungsunterlagen herunterladen:


http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/ausschreibungen/index.html?lang=de


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