Sehr geehrter Herr Do, die Frage ist bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt: Welche Pflichten haben Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung, damit Mieter steuerlich absetzbare Betriebskosten beim Fiskus geltend machen können? Eine Antwort hat das Landgericht Berlin gegeben. Und das dürfte für Ihre Mandanten - egal ob Mieter oder Vermieter - äußerst relevant sein. Das Gericht machte jedenfalls klar: Ein Verweis auf pauschale Rechnungen reicht nicht - mehr zum Urteil und seinen Konsequenzen in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |