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Aktuelles
Urteil gegen "Lifeline"-Kapitän
Private Seenotrettung unter Druck
Ein Gericht auf Malta hat entschieden: Ein Kapitän hat ein nicht registriertes Schiff genutzt, um Migranten aufzunehmen. Besonders Malta und Italien gehen verstärkt gegen private Schiffe im Mittelmeer vor. Ein Überblick.
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EuGH: Kriminelle Flüchtlinge dürfen mitunter nicht abgeschoben werden.
Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die Luxemburger Richter. Hintergrund sind die Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien beziehungsweise Tschechien die Anerkennung verwehrten, nachdem sie wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren.
"Lifeline"-Kapitän auf Malta zu Geldstrafe verurteilt
Der Kapitän des Migranten-Rettungsschiffes "Lifeline" ist auf Malta zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Claus-Peter Reisch müsse 10.000 Euro an lokale Hilfsorganisationen bezahlen, teilte die Dresdner Hilfsorganisation "Mission Lifeline" nach dem Urteil mit. Der Kapitän hatte vergangenen Juni mehr als 230 Migranten vor der libyschen Küste aus dem Mittelmeer gerettet. Das Gericht in Valletta erklärte nun, dass er ein nicht ordnungsgemäß registriertes Boot in maltesische Gewässer gesteuert habe. "Mission Lifeline" kündigte Berufung an, weil der Kapitän unschuldig sei.
Politisch motivierte Kriminalität weiter auf hohem Niveau.
Die Zahl der politisch motivierten Straftaten ist im vergangenen Jahr auf rund 36.000 gesunken, das ist ein Rückgang um 8,7 Prozent im Vergleich zu 2017. Angesichts des weiter "hohen Niveaus" gebe es aber "keinen Grund zur Entwarnung", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der Vorstellung der Statistik. Rechtsextrem motivierte Straftaten machten mit mehr als 20.000 weiterhin mehr als die Hälfte der registrierten Delikte aus. Stark zugenommen haben mit jeweils rund 20 Prozent antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten. Die Zahl der Delikte radikaler Islamisten ging dagegen zurück.
Drohnenangriff auf Pipeline in Saudi-Arabien.
Schiitische Rebellen aus dem Jemen haben offenbar zwei Öl-Pumpstationen im benachbarten Saudi-Arabien mit Drohnen angegriffen. Nach Angaben der saudischen Regierung wurde daraufhin der Betrieb der Ost-West-Pipeline aus Sicherheitsgründen eingestellt. Demnach brach an einer der beiden Pumpstationen ein Brand aus, es entstanden "leichtere Schäden". Nach Angaben der jemenitischen Huthi-Rebellen wurden dabei insgesamt sieben Drohnen eingesetzt. Saudi-Arabien und andere arabische Staaten unterstützen im Jemen Truppen von Präsident Abd Rabbo Mansur Hadi gegen die Huthi-Rebellen.
EuGH: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen.
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten komplett erfassen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die in Spanien und in Deutschland übliche Erfassung von Überstunden reicht danach nicht aus. Alle EU-Staaten müssten "ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann", hieß es. Das Urteil dürfte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben. So könnten zuhause geschriebene dienstliche E-Mails unter die Erfassungspflicht fallen. Eine Gewerkschaft hatte gegen die bisher übliche Praxis bei der Deutschen Bank in Spanien geklagt.

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