Flüchtlinge werden zu Mitwirkung bei Widerrufsprüfungen verpflichtet. |
Anerkannte Flüchtlinge sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, am Verfahren zur Prüfung eines Widerrufs oder einer Rücknahme ihres Asylantrags mitzuwirken. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, wonach Schutzberechtigte bestraft werden, wenn sie bei der Überprüfung nicht mitwirken, indem sie etwa Termine nicht wahrnehmen. Als Strafe sieht der Gesetzentwurf ein Zwangsgeld vor. Möglich ist auch, dass der Fall bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht nach Aktenlage entschieden wird. Die fehlende Mitwirkung soll dabei zulasten des Schutzberechtigten wirken. |
Bemba wird im Kongo mit Jubel empfangen. |
Nach rund zehn Jahren als Häftling des internationalen Strafgerichtshofs ist der frühere Milizenführer Jean-Pierre Bemba als Präsidentschaftskandidat in die Demokratische Republik Kongo zurückgekehrt. Zehntausende Anhänger jubelten dem Ex-Vizepräsidenten in Kinshasa zu. Der 55-Jährige will bei den für den 23. Dezember geplanten Wahlen für die Kongolesische Befreiungsbewegung (MLC) antreten. Er gilt als einer der aussichtsreichsten Kandidaten. Bemba war im Juni in Den Haag in letzter Instanz überraschend wegen schwerer Verfahrensfehler vom Vorwurf der Kriegsverbrechen freigesprochen worden. |
"Aquarius" nimmt Seenotrettung wieder auf. |
Das Rettungsschiff "Aquarius" nimmt nach einer einmonatigen Wartungspause die Rettung von Flüchtlingen im Mittelmeer wieder auf.Das teilte die Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" mit. Man werde die Einsätze unter Wahrung internationaler Konventionen fortsetzen. Allerdings werde man Anweisungen zur Nicht-Intervention nur dann befolgen, wenn klar sei, dass die betreffenden Menschen durch andere Schiffe gerettet würden. Zudem stellte "Ärzte ohne Grenzen" klar, dass keine Migranten nach Libyen gebracht würden. In dem nordafrikanischen Land herrsche ein alarmierender Grad an Gewalt. |
Vollverschleierungsverbot in Dänemark in Kraft. |
In Dänemark darf man sein Gesicht von diesem Mittwoch an in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllen. Das Verbot umfasst neben Ganzkörperschleiern wie Burkas und Nikabs auch Sturmhauben und andere gesichtsbedeckende Masken sowie künstliche Bärte. Das Parlament in Kopenhagen hatte das Verbot im Mai beschlossen. Verstöße sollen mit Geldbußen von umgerechnet 134 bis 1340 Euro geahndet werden. Weiterhin erlaubt ist es, sich an kalten Tagen den Schal ins Gesicht zu ziehen oder zu Karneval Masken zu tragen. Die Gegner des Verhüllungsverbots sehen die Religionsfreiheit eingeschränkt. |
Bonner Mathematiker erhält renommierte Fields Medaille. |
Der Bonner Mathematiker Peter Scholze hat eine der weltweit wichtigsten Auszeichnungen in der Mathematik erhalten: die Fields-Medaille. Sie wird oft auch als der Nobelpreis der Mathematik bezeichnet und nur alle vier Jahre vergeben. Bisher ging die Auszeichnung erst einmal an einen deutschen Mathematiker, nämlich 1986 an Gerd Faltings. Der 30-jährige Scholze bekam die Auszeichnung beim Internationalen Mathematiker-Kongress in Rio de Janeiro. Die Internationale Mathematische Union verleiht die Medaille seit 1936 alle vier Jahre an bis zu vier herausragende Mathematiker unter 40 Jahren. |