Sehr geehrte Damen und Herren, im Juni hatte der BGH eine wichtige Frage im Nachbarrecht geklärt: Wann greift das Selbsthilferecht nach § 910 BGB? Dürfen überhängende Äste auch dann zurückgeschnitten werden, wenn ein Absterben des Baumes oder Verlust seiner Standfestigkeit droht? Der BGH hatte das vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Regeln bejaht. Hat das auch in Ihrer Kanzlei für Nachfragen gesorgt? Jetzt hat das Landgericht Frankenthal die BGH-Rechtsprechung auf einen anderen Fall übertragen - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |