| | Deubner Recht & Praxis | Sie sehen keine Bilder? Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht. | | |
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| | | | Sehr geehrter Herr Do, die Streitlust unter Nachbarn ist legendär - aus Ihrer anwaltlichen Praxis wissen Sie, dass es dabei nicht immer nur um Kleinigkeiten geht. Der BGH hat jetzt eine für Hauseigentümer wichtige Frage geklärt: Muss der Nachbar die Wärmedämmung einer angrenzenden Hauswand dulden, wenn dadurch die Grundstücksgrenze überschritten wird? Das Berliner Nachbarrecht sieht eine solche Duldungspflicht vor, wenn Energiesparvorgaben greifen. Aber gilt das auch für Neubauten? Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Nachbarstreit: Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung | | Der BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer bei einer Grenzwand keine die Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung dulden muss. Die Duldungspflicht für energetische Sanierungen nach dem Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) greift nur für Bestandsbauten nicht aber für Neubauten, bei deren Errichtung die Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits galten. Mehr erfahren | | |
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Testamentsvollstrecker: Nachweis im Grundbuchverfahren | | Im Grundbuchverfahren müssen nach § 35 GBO ein besonderer Nachweis des Testamentsvollstreckers über die Annahme seines Amtes und ein Nachweis der materiellen Testamentsvollstreckerstellung vorliegen und dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Bei einem notariellen Testament kann der Nachweis durch ein „Annahmezeugnis“ des Nachlassgerichts geführt werden. Das hat das OLG Hamm entschieden. Mehr erfahren | | |
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Wohnanlage: Einmal Schwimmbad, immer Schwimmbad? | Hat eine Wohnanlage ein Schwimmbad als Gemeinschaftseigentum, haben die Eigentümer einen Anspruch auf Nutzung, so dass dort erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Es kommt dabei nicht auf die Notwendigkeit des Schwimmbads an. Das hat das Amtsgericht München entschieden und den Beschluss der Eigentümergemeinschaft auf die Klage von zwei Eigentümern aufgehoben. Mehr erfahren | |
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Dynamische Bezugnahmeklauseln nach Gesellschafterwechsel | Der Wechsel eines Gesellschafters bzw. die Übertragung von Gesellschaftsanteilen stellt keinen Betriebsübergang gemäß europarechtlicher Vorgaben dar. Hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag mit sog. dynamischen Bezugnahmeklauseln auf tarifvertragliche Vereinbarungen in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen, dann gelten diese Klauseln fort. Das hat das BAG entschieden. Mehr erfahren | |
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