Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter zu erfassen. Das stellte das Arbeitsgericht Emden erst kürzlich in einem Urteil klar.
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Newsletter vom 03.06.2020
Nach Urteil: Praxisfragen zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung
Aufzeichnungspflicht

Nach Urteil: Praxisfragen zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter zu erfassen. Das stellte das Arbeitsgericht Emden erst kürzlich in einem Urteil klar. Für zahlreiche Handwerksbetriebe bestand schon vorher eine Aufzeichnungspflicht. Bleibt für sie also alles beim Alten? Die Rechtsanwältin Juliane Krafft beantwortet im DHZ-Interview wichtige Rechtsfragen. Von Max Frehner   mehr
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