| | FINANZEN | Alles Wichtige zu Geldanlage, Vermögen und Vorsorge. |
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| Was können Anleger aus der Bundestagswahl mitnehmen? Nicht viel – erst muss eine Regierung her. Doch europäische Aktien sind jetzt schon interessant. |
| Ampelchaos, Koalitionsbruch, Wahlkampf. Seit Monaten ist Deutschland vor allem mit sich selbst beschäftigt. Der Dax taugt als Barometer der Wirtschaft dabei nicht. Er eilt von Rekord zu Rekord, und auch das Ergebnis der Bundestagswahl hatte am Montag nur wenige Impulse für die Aktienmärkte übrig. | Inken Schönauer | Redakteurin in der Wirtschaft, verantwortlich für den Finanzmarkt. | |
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| Der Dax legte leicht zu, der M-Dax immerhin rund zwei Prozent. Was sollten die großen Impulse auch sein? Noch ist keine Regierungskoalition beschlossen, und wie lange die Regierungsbildung dauert, ist noch völlig offen. Die Richtungsentscheidungen sind alles andere als trivial. Allein wenn unter einem Kanzler Friedrich Merz die Energiewende verlangsamt werden sollte, dürften Investitionsentscheidungen anders getroffen werden als bisher gedacht. Doch noch ist die Ungewissheit groß. Eine schwarz-rote Koalition wäre sowieso kein Selbstläufer. „Union und SPD haben in vielen Bereichen der Wirtschaftspolitik deutlich unterschiedliche Meinungen – etwa in der Steuer-, Sozial- und Klimapolitik“, sagt Commerzbank-Chefvolkswirt Jörg Krämer. Woran können sich Anleger orientieren? Viel Sicherheit haben die USA in diesen Tagen auch nicht zu bieten. Die Zollpolitik des Donald Trump macht sie zu einem unsicheren Handelspartner. Über die vergangenen Jahre hinweg haben Anleger vor allem mit amerikanischen Technologie-Aktien viel Geld verdienen können; Europa stand weniger im Fokus. Dort finden sich nun einige unterbewertete Unternehmen, die wieder einen Blick wert sein könnten. Fans des MSCI World können derzeit feststellen, dass sie mit dem MSCI Europe tatsächlich auch gut fahren würden. Enthalten sind darin Unternehmen wie SAP, der Chiphersteller ASML, das Pharmaunternehmen Roche oder auch der Schweizer Lebensmittelgigant Nestlé. Der Euro Stoxx 50 hatte das Jahr 2025 mit einem Stand von knapp unter 5000 Punkten begonnen, inzwischen notiert er längst bei mehr als 5400 Punkten. Wer Spaß am Risiko hat, nimmt die deutschen Automobilwerte unter die Lupe. Die Kurs-Gewinn-Verhältnisse von Porsche, Volkswagen oder auch Mercedes befinden sich in der Nähe ihrer historischen Tiefstände. Sind sie deswegen Schnäppchen im Dax? Das wird sehr auf die Weichenstellungen der künftigen Regierung ankommen. Bleiben Sie heiter! Ihre Inken Schönauer
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Von Jan Hauser, Inken Schönauer und Martin Hock |
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Von Aktien bis Zinsen: In der 200. Folge geht es um den richtigen Anlagemix, vermietete Immobilien und Bitcoin. Was ist alles für die Kapitalanlage zu beachten? |
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Von Jan Hauser und Jonas Jansen |
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Steuertipp: Steuern sparen mit Mietwohnungen Eine zentrale Maßnahme zur Linderung des akuten Wohnraummangels, ist die Verbesserung von Sonderabschreibungen im Wohnungsbau, etwa nach Paragraph 7b EStG für den Neubau von Mietwohnungen.
| Steuerlich ist nicht jede neue Wohnung eine neue Wohnung. Picture Alliance |
| Unter weiteren Voraussetzungen können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den ersten vier Jahren mit jeweils fünf Prozent abgeschrieben werden, zusätzlich zur regulären gesetzlichen Abschreibung von entweder linear drei oder degressiv fünf Prozent der Gebäudekosten, summa summarum bis zu fast 40 Prozent der Gebäudekosten innerhalb der ersten vier Jahre. In einem Fall vor dem Finanzgericht Köln verhandelten Fall (Az. 1 K 2206/21) aber hatte ein Eigentümer sich angesichts hoher Sanierungskosten entschieden, ein Wohngebäude aus dem Jahr 1966 abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Er ging davon aus, die Herstellungskosten im Rahmen der Sonderabschreibungen geltend machen zu können. Das Finanzamt verweigerte dies. Es müsse NEUER Wohnraum geschaffen werden. Dem schloss sich das Finanzgericht an. Der Einwand, dass zeitweise kein Haus auf dem Grundstück gestanden habe, wurde nicht akzeptiert. Zudem sei die Wohneinheit zum Zeitpunkt des Abrisses weder technisch noch wirtschaftlich verbraucht gewesen, ein Neubau nicht zwingend erforderlich. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof die Entscheidung bestätigt (BFH Az. IX R 4/24). (Quelle: Jürgen Lindauer, Steuerberater bei KPMG) Selbst schlaumachen: Sparbrief-Vergleich
| Illustration: Katharina Hofbauer |
| Ab einer Dauer von mehr als zwölf Monaten heißt Festgeld traditionell Sparbrief. Mit diesem Rechner finden sie Angebote für längerfristige Festzinsanlagen. Zum Rechner Fünf Termine für sieben TageDienstag, 25. Februar: Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2024. Mittwoch, 26. Februar: Nvidia legt Geschäftszahlen für das vierte Quartal 2024 vor, veröffentlicht das Protokoll der Sitzung des Offenmarktausschusses vom 28. und 29. Januar. Freitag, 28. Februar: Das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet über den weiteren Fortgang in der Musterklage ehemaliger Wirecard-Aktionäre gegen den früheren Vorstandschef Markus Braun und zehn weitere Beklagte. Freitag, 28. Februar: Die EZB veröffentlicht die Inflationserwartungen. Montag, 3. März: In den USA werden die Autoabsatzzahlen für den Monat Februar veröffentlicht. Börsenlexikon Wort der Woche: Make-Whole-Prämie Eine Make-Whole-Prämie ist die Gegenleistung eines Emittenten von Anleihen an Gläubiger für das Recht, die Anleihe jederzeit vorzeitig zu kündigen. Nach gesetzlicher Definition entspricht die Make-Whole-Prämie der Summe des Nettobarwertes der nicht erhaltenen Zinszahlungen bis zur Fälligkeit und des Nominalbetrags der Anleihe. In der Praxis werden zudem zusätzliche Aufschläge gezahlt. Make-Whole-Prämien sind bei amerikanischen Anleihen weit verbreitet. Dies führt bei Anleihen, die aufgrund einer kleinen Mindestanlagesumme auch von Privatanlegern gekauft werden können, dazu, dass möglicherweise ein eigenes Basisinformationsblatt veröffentlicht werden muss. Dies hat den Zugang zu diesen Anleihen für Privatanleger deutlich erschwert. Zum Onlinebörsenlexikon Das F.A.Z. Börsenlexikon ist zum Preis von 24 Euro auch als Buch erhältlich! Bestellen „Das F.A.Z. Börsenlexikon kann ... eine nützliche Hilfestellung bieten und im weiteren Verlauf der eigenen Anlagehistorie sogar als Nachschlagewerk genutzt werden. Die leicht verständlichen Erläuterungen können dabei ebenso überzeugen wie die Auswahl der Fachbegriffe, die in ihrer Gesamtheit einen breiten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten eröffnen, die die Kapitalanlage an der Börse bietet.“ (Adrian Witt, webcritics.de) Last – not least: Orbáns Wahlgeschenke
| Ungarns Ministerpräsident Orbán (stehend) verteilt großzügig Wahlkampfgeschenke. AFP |
| Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán, dessen Fidesz-Partei in Umfragen zurückliegt, hat am Wochenende angekündigt, die lebenslange Einkommenssteuerbefreiung für Mütter mit vier oder mehr Kindern von Oktober an schrittweise auf kleinere Familien auszuweiten. Das Wirtschaftsministerium bezifferte die Kosten der Steuerbefreiung allein für Mütter mit drei Kindern auf jährlich 170 Milliarden Forint (424 Millionen Euro), etwa 0,2 Prozent des aktuellen Bruttoinlandsprodukts. Bis 2029 sollen alle Mütter mit mehr als einem Kind in diesen Genuss kommen. Die Regierung könne das Haushaltsdefizit trotzdem senken, sagte Orbán, dessen Regierung auf eine wirtschaftliche Erholung setzt, um die Staatseinnahmen zu steigern. Darüber hinaus versprach Orbán, die Familiensteuererleichterungen von Januar an zu verdoppeln und Rentnern teilweise die Mehrwertsteuer auf den Kauf von Grundnahrungsmitteln zu erstatten. „Ich bin immer noch schockiert“, sagte Mariann Trippon, Volkswirtin bei der CIB Bank von Intesa Sanpaolo. „Wir hatten das Risiko einer fiskalischen Lockerung vor den Wahlen als eines der größten inländischen Risiken angesehen, wir hatten nur nicht erwartet, dass dies so schnell Realität wird.“ (Bloomberg) |
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Finanzen: Dr. Martin Hock Kontakt: [email protected] | Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: [email protected] HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main, USt.-IDNr.: DE 114 232 732 Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler | © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2025 Alle Rechte vorbehalten. |
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