Liebe Leserinnen und Leser,
vergangene Woche hat der Bundestag fraktionsübergreifend neue gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz beschlossen, die ab 1. Juni 2025 in Kraft treten. Demnach erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelt Mutterschutz. Es greift damit automatisch ein Beschäftigungsverbot. Bisher gab es Mutterschutz erst ab der 24. Schwangerschaftswoche. Frauen, die durch eine Fehlgeburt vor diesem Zeitpunkt körperlich oder psychisch belastet waren, hatten nur die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen. Welche Ansprüche zukünftig gelten und warum manchen die Verbesserungen nicht weit genug gehen, lesen Sie in unserem
Artikel.
Eine Fehlgeburt ist die häufigste Komplikation während einer Schwangerschaft. Oft ereignet sie sich noch in den ersten zwölf Wochen. Und auch die Zahl der Betroffenen ist groß: Etwa jede dritte Frau erlebt mindestens einmal im Leben eine Fehlgeburt. Viele trauen sich aber gar nicht darüber zu reden. Dazu trägt laut Expertin Daniela Nuber-Fischer auch der Rat bei, in den ersten drei Monaten so wenigen Menschen wie möglich von der Schwangerschaft zu erzählen. „Diese sogenannte Zwölf-Wochen-Regel impliziert: Wenn es schief geht, sprechen wir nicht darüber.“ Aber wir tun es in unserem
Artikel, damit Eltern nach einem womöglich erschütternden Befund wissen, was auf sie zukommt und wo sie Unterstützung finden.
Natürlich müssen Betroffene die Fehlgeburt erst verarbeiten, bevor sie einen erneuten Versuch starten. Wie lange sie sich Zeit lassen, ist individuell. Medizinisch spricht oft nichts dagegen, nach einer körperlichen Erholung von ein, zwei Zyklen die Kinderplanung wieder aufzunehmen. Am besten bespricht man sich dazu mit der Hebamme, der Frauenärztin oder dem Frauenarzt. Auch unser Angebot
kinderwunsch.doc unterstützt und begleitet Paare auf ihrem Weg zum Kind. Dort erzählen auch Menschen wie Shari, die nach einer Fehlgeburt erneut schwanger wurde,
ihre Geschichte.
Wünscht werdenden Eltern alles Gute