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Sehr geehrter Herr Do,
die Mitgliederversammlung ist das zentrale und wichtigste Vereinsorgan. Hier werden grundsätzlich alle Angelegenheiten des Vereins durch Beschluss der Vereinsmitglieder geregelt.
 
Lesen Sie unseren heutigen Newsletter, damit auch in Ihrer Mitgliederversammlung alles reibungslos abläuft.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Was in einer Mitgliederversammlung alles schiefgehen kann
 
Wenn bei der Planung, Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung Fehler gemacht werden, weil entweder gegen die Satzung oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde, hat dies zur Folge, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung unwirksam oder zumindest anfechtbar sind.
 
 
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Ukraine-Hilfe – wie geht es weiter?
 
Erfreulicherweise engagieren sich immer mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger tatkräftig bei den verschiedensten Aktionen im Rahmen der sehr gut und intensiv angelaufenen Flüchtlingshilfe für die von dem Krieg betroffene Bevölkerung in der Ukraine.
 
 
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Zur Ukraine-Hilfe: Wie sieht der Versicherungsschutz aus?
 
Wer seine eigenen Aktivitäten, aber vor allem das manchmal großangelegte gemeinsame Wirken der Vereine über die Gemeinden oder Städte laufen lässt, kann als tätige Helfer:innen bei etwaigen Unfällen in diesem Zusammenhang den kompletten Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kostenlos in Anspruch nehmen.
 
 
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Enthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen
 
Ein Verein hatte in der Mitgliederversammlung Vorstandswahlen durchgeführt und die beiden Vorstandsmitglieder zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet.
 
 
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Vereinsgeschäftsführer: Wann liegt eine abhängige Beschäftigung vor?
 
Eine hauptberuflich selbstständige Rechtsanwältin war neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Geschäftsführerin eines Vereins tätig und erhielt hierfür eine feste monatliche Vergütung.
 
 
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Bewirtschaftungszuschüsse der Gemeinde für Sportvereine – welche Umsatzsteuerkonsequenzen?
 
Der Bundesfinanzhof hat eine Grundsatzentscheidung zu der wichtigen Umsatzsteuerfrage veröffentlicht, ob auch Gemeindezuschüsse zur Eigenbewirtschaftung und Pflege der überlassenen Sportanlage an gemeinnützige Sportvereine umsatzsteuerfrei bleiben können.
 
 
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