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 03 | 2019 
 

Liebe Leserin, lieber Leser,

in den beiden kommenden Jahren steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen an – bis auf 9,35 € im Jahr 2020. Übrigens: Der Mindestlohn gilt auch für arbeitende Rentner und Pensionäre. Lesen Sie die Details dazu in unserer ersten Nachricht.

Wer möchte nicht so früh wie möglich in Rente gehen? Dieser Wunsch ist verständlich, doch all jene, die Ihrem Chef bald Adieu sagen möchten, müssen einige Informationen berücksichtigen. Mit unserer Nachricht Nummer zwei können Sie diese bestechend einfach erhalten.

Durch die Erhöhung des Kindergelds, einen höheren Kinderbetrag und höhere Grundfreibeträge sollen Familien finanziell entlastet werden - doch teilweise erst ab Juli. Was derzeit bereits gilt und was noch kommen wird, erfahren Sie in der dritten Nachricht.

Unsere Webinar-Reihe bietet Ihnen spannende Vorträge und geldwerte Inhalte aus unserer Themenwelt rund um Steuern, Finanzen und Verbraucherrecht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und geben Ihnen dabei Hilfe zur Selbsthilfe. Wie und worüber Sie sich schlau machen können, erläutert Nachricht vier.

Erstellen Sie schnell, leicht verständlich und mit maximaler Steuererstattung Ihre Steuererklärung für das Jahr 2018. Wie Sie dabei von unserer bestechend einfachen SteuerSparErklärungs-Software profitieren können, steht in Nachricht Nummer fünf.

 
Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Lohn
Seit 1.1.2019 mehr Geld für Millionen Arbeitnehmer
» Rente
Rente - So früh wie möglich!
» Kind
Kindergeld und Kinderfreibeträge angehoben
» Bildung
Webinare: Werden Sie zu Ihrem eigenen Experten
» Steuer
Die neue SteuerSparErklärung ist da!
 
   
 
   
 

Seit 1.1.2019 mehr Geld für Millionen Arbeitnehmer

In den beiden kommenden Jahren steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen an – bis auf 9,35 € im Jahre 2020. Nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes erhielten im April 2017 – neuere Daten liegen noch nicht vor – noch immer 800.000 Arbeitnehmer einen Lohn unterhalb der gesetzlichen Untergrenze, obwohl ihnen der Mindestlohn zustand. Der Mindestlohn gilt auch für arbeitende Rentner und Pensionäre.

 

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Rente - So früh wie möglich!

Wer möchte nicht so früh wie möglich in Rente gehen? Dieser Wunsch ist verständlich, doch all jene, die Ihrem Chef bald Adieu sagen möchten, müssen einige Informationen berücksichtigen.

 

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Kindergeld und Kinderfreibeträge angehoben

Das Familienentlastungsgesetz bringt für Familien in zwei Stufen Entlastungen. Dazu trägt eine Erhöhung des Kindergelds, ein höherer Kinderbetrag und höhere Grundfreibeträge bei.

 

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Webinare: Werden Sie zu Ihrem eigenen Experten

Profitieren Sie von unseren Webinaren – als Live-Termin oder Aufzeichnung.
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NEU: Webinar-Aufzeichnung zum Thema Rente "So früh wie möglich!"
Erfahren Sie, ab welchem Alter Sie frühestens eine gesetzliche Rente beziehen können
und was Sie tun können um einen frühzeitigen Ruhestand zu finanzieren. 

 

 

 
   
   
 

Die neue SteuerSparErklärung ist da!

 
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Erstellen Sie schnell, leicht verständlich und mit maximaler Steuererstattung Ihre Steuererklärung 2018.

 Die Software führt Sie im Frage-Antwort-Stil durch die Steuererklärung
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Rente, Pension und Altersvorsorge
Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld.
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