| | Sehr geehrte Damen und Herren, für die Befristung eines Wohnungsmietvertrags gelten strenge Regeln. Kennen Ihre Mandanten die Voraussetzungen? Wurde die Befristung nicht ausreichend begründet, gilt der Mietvertrag als unbefristet. Das liegt meist im Mieterinteresse. Aber was ist, wenn der Vermieter vor Ende der Befristung eine Kündigung erklärt? So einen Fall hat das Landgericht Frankenthal entschieden: Nach dem Urteil kann die Unwirksamkeit der Befristungsabrede auch zu Lasten des Mieters gehen - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | | |
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| | Mietverträge: Befristung nur mit Begründung | | | | Ein befristeter Wohnraummietvertrag muss eine schriftliche Begründung für die Befristung enthalten. Ist diese zu allgemein gehalten, hat das zur Folge, dass das Mietverhältnis als unbefristet geschlossen gilt. Der Mieter muss dann damit rechnen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen greifen, auch wenn das für ihn nachteilig ist. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Mehr erfahren | | |
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| | Synopse: WEG Reform – Hier gratis downloaden | | | | Die WEG Reform bzw. das WEMoG ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Durch unsere Synopse haben Sie alle Änderungen schnell im Griff und bringen sich ohne große Mühen auf den neuesten Stand beim WEG. Sie sehen die alte und neue Fassung des Gesetzes übersichtlich gegenübergestellt. Einen besseren Überblick über die Reform können Sie sich nicht verschaffen. Hier klicken und kostenlos downloaden. |
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| | Gratis-Downloads zur RVG Reform 2021 – Report, Synopse und RVG Tabellen | | | | | | |
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| | Aufhebungsverträge: Gebot fairen Verhandelns im Arbeitsverhältnis | | | | Ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrags gegen das Gebot fairen Verhandelns verstößt, hängt von der konkreten Verhandlungssituation im Einzelfall ab. Macht der Arbeitgeber den Abschluss des Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig, stellt das allein noch keine Pflichtverletzung dar - selbst wenn keine Bedenkzeit verbleibt. Das hat das BAG entschieden. Mehr erfahren | | |
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| | Autokauf: Ausstellungsfahrzeug als Neuwagen? | | | | Ein Fahrzeug ist ein „Neuwagen“, wenn es unbenutzt ist, das Modell unverändert weitergebaut wird, es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen seiner Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen. Das hat das Amtsgericht München entschieden und nach einem Autokauf einer Rückzahlungsklage in Höhe von 1.000 € stattgegeben. Mehr erfahren |
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| | Keine große Garage im Gartenbereich | | | | Eine auf einer Aufschüttung geplante Garage mit einer Grundfläche von 80 qm ist in zweiter Baureihe im Gartenbereich wegen der negativen Vorbildwirkung bauplanungsrechtlich unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Das Gericht verwies darauf, dass die Garage mit ihrer Grundfläche ein Bauvolumen erreiche, das sich nicht mehr in die nähere Umgebung einfüge. Mehr erfahren |
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