| | Deubner Recht & Praxis | Sie sehen keine Bilder? Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht. | | |
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| | | | Sehr geehrter Herr Do, die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter hat viele Fallstricke, das ist kaum zu bestreiten. Ein zentrales Risiko: Der Mieter widerspricht der Kündigung wegen Härtegründen. Diese Möglichkeit müssen Sie als Anwalt des Vermieters abschätzen können - und als Anwalt des Mieters kann das ein entscheidender Trumpf im Kampf um die Wohnung sein. Der BGH hat jetzt die Anforderungen an die gerichtliche Prüfungspflicht für solche Härtefälle herausgestellt - erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Härtefälle für Mieter: Widerspruch gegen Kündigung | | Der BGH hat die Anforderungen an die Prüfung von Härtegründen konkretisiert, die Mieter bei der Kündigung vortragen. Nach § 574 BGB können Mieter einer Kündigung widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird, wenn bestimmte Härtegründe vorliegen. Die BGH-Richter bekräftigten die Prüfungspflichten der Gerichte und die Bedeutung der Interessenabwägung. Mehr erfahren | | |
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Anspruch auf weiteres Abstammungsgutachten? | | Der Anspruch aus § 1598a BGB setzt nach dem BGH voraus, dass die leibliche Abstammung des Kindes nicht bereits durch ein Abstammungsgutachten geklärt ist. Nur ausnahmsweise besteht ein Bedürfnis nach einer erneuten Klärung. Dies ist etwa bei vorhergehenden Fehlern möglich. Auch der Wahrscheinlichkeitsgrad des Ergebnisses bzw. der wissenschaftliche Stand der Untersuchung spielt eine Rolle. Mehr erfahren | | |
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Cannabis am Steuer: OVG bestätigt bisherigen Grenzwert | Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. 2015 hatte die Grenzwertkommission einen höheren Grenzwert vorgeschlagen. Dem folgte das Gericht nicht und bestätigte den bisherigen Grenzwert. Mehr erfahren | |
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Konkurrenztätigkeit: Kündigungsgrund nach Profiländerung? | Allein die Angabe eines beruflichen Status als „Freiberufler“ im privaten Profil eines sozialen Netzwerks wie XING kann keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Das hat das LAG Köln entschieden. Ansonsten gilt: Wann Wettbewerbsverbote greifen und mögliche Nebentätigkeiten erlaubt sind, kann nur differenziert beantworten werden. Mehr erfahren | |
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