22. November 2024 „Meilenstein“ für Patient:innen und Kliniken auch im ländlichen Raum Grünes Licht im Bundesrat für Krankenhausreform ein wichtiger Schritt für Zukunft der Gesundheitsversorgung Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz hat am Freitag im Bundesrat die letzte Hürde genommen. Der Vermittlungsausschuss wird nicht angerufen. Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, was Sabine Dittmar, SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit ausdrücklich begrüßt. „Ich freue mich sehr, dass die dringend benötigte Reform des Krankenhaussektors grünes Licht bekommen hat.“, sagt Sabine Dittmar. „Das ist eine gute Nachricht für die Patient:innen, für die Krankenhäuser und auch für die Beschäftigten in den Kliniken.“ Der Entscheidung im Bundesrat waren monatelange intensive Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Fraktionen vorangegangen. „Durch die Krankenhausreform verbessern wir die Behandlungsqualität in Klinken. Wir stärken die flächendeckende medizinische Versorgung, auch im ländlichen Raum. Wir entlasten die Krankenhäuser vom ökonomischen Druck und bauen bürokratische Hürden ab“, stellt Sabine Dittmar fest. Zentrales Element der Reform ist eine Vorhaltevergütung. Mit dieser sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser, deren Leistungen vorher fast ausschließlich mit DRG-Fallpauschalen vergütet wurden, weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung, zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Und die Kosten von Tarifsteigerungen in allen Bereichen werden ab 2024 voll refinanziert. In einem nächsten Schritt müssen die Landesbehörden ihren Krankenhäusern nun Leistungsgruppen zuweisen. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung von bundeseinheitlichen Qualitätskriterien, die unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen von Kooperationen und Verbünden erbracht werden können. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Räumen sogar unbefristet gelten können. Dennoch sind auch sogenannte Sicherstellungshäuser zum Wohle der Patienten zur Qualitätssteigerung verpflichtet. Die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden zudem erhöht. „Die Krankenhausreform ist ein Meilenstein bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Versorgung der Patient:innen“, erklärt Sabine Dittmar. Am 1. Januar 2025, wenn die Reform in Kraft tritt, werden jedoch gewiss nicht alle Probleme gelöst sein. „Aber wir haben durch die Krankenhausreform die Basis geschaffen, unsere Krankenhausversorgung im Interesse der Patient:innen, der Krankenhäuser und der Beschäftigten in den Kliniken dauerhaft zu verbessern.“ Das sei eine „historische Chance, die wir jetzt gemeinsam nutzen sollten“. Nach dem Votum im Bundesrat gehe es jetzt darum, so schnell wie nur möglich mit der Umsetzung zu beginnen, um die Zukunft der medizinischen Versorgung für die Bevölkerung nachhaltig sichern zu können. Das gelte auch und besonders für die Verantwortlichen im Freistaat. „Ich erwarte, dass die Staatsregierung jetzt endlich ihre Blockadehaltung aufgibt und ihrer Verantwortung gerecht wird, die bayerischen Krankenhäuser bedarfsgerecht zu planen. Das wurde bisher leider versäumt, weil man es vorgezogen hat, immer wieder mit dem Finger auf den Bund zu zeigen und Forderungen zu stellen, statt seine Hausaufgaben zu machen.“ |