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| | das OLG Hamm hat in dieser Woche gleich zwei interessante Entscheidungen bekannt gegeben: Ein Radfahrer war auf einer schmalen Straße gestürzt, als sich ein Pkw näherte. Das OLG hatte zu beurteilen, ob der Pkw-Fahrer für die Schäden des Radfahrers aufkommen musste, obwohl es zu keiner Berührung der Beteiligten gekommen war. In einem familienrechtlichen Verfahren ging es um das Sorgerecht für ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern. Für die Anordnung einer gemeinsamen elterlichen Sorge fordert das Gesetz seit der Reform 2013 eine "negative" Kindeswohlprüfung (siehe hierzu Schneider, MDR 2013, 309), deren Anforderungen das OLG nun präzisiert hat. Mit freundlichen Grüßen RAin Arabella Schreiber MDR Redaktion Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier. |
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Anzeige BGH 3.6.2016, V ZR 166/15 In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden. Wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt. |
BGH 27.10.2016, I ZB 21/16 Ist der Gläubiger befugt, das Verfahren jederzeit zum Stillstand zu bringen oder seinen Vollstreckungsantrag zurückzunehmen, ist ihm grundsätzlich auch nicht verwehrt, seinen Vollstreckungsauftrag von vornherein in einer Weise zu beschränken, die der Gerichtsvollzieher ohne weiteres überprüfen kann. Somit können Gläubiger auch durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Zuleitung eines Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten. |
BAG 15.11.2016, 3 AZR 539/15 u.a. Möchte ein Arbeitgeber aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Lage von seiner bisherigen - auf einer Gesamtzusage beruhenden - Versorgungszusage abrücken, so kann er mit den Arbeitnehmern einen Erlassvertrag in Form eines Vergleichs schließen. Ein solcher Erlassvertrag ist grds. auch zulässig, wenn es sich bei dem Angebot des Arbeitgebers auf Vertragsänderung um der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt. [BAG PM Nr. 61/16 vom 15.11.2016] | |
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OLG Hamm 2.9.2016, 9 U 14/16 Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen breiten Straße ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug zu berühren, muss der geschädigte Radfahrer beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Die bloße Anwesenheit eines fahrenden Fahrzeugs an der Unfallstelle reicht insoweit nicht aus. [OLG Hamm PM vom 15.11.2016] | |
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OLG Hamm 24.5.2016, 3 UF 139/15 Es kann hinzunehmen sein, dass ggf. erst nach einer Zeit der Erprobung festzustellen ist, dass die erstmals angeordnete gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern tatsächlich nicht funktioniert. Die fortbestehende Alleinsorge der Kindesmutter ist jedoch zum Kindeswohl vorzuziehen in Fällen, in denen die gemeinsame elterliche Sorge prognostisch praktisch nicht funktionieren würde, etwa bei gravierenden Kommunikationsdefiziten und mangelnder Kooperation, wenn voraussichtlich auch mit professioneller Hilfe keine Aussicht auf Besserung besteht und sich dieser Umstand erheblich belastend auf das Kind auswirken würde. [OLG Hamm PM vom 16.11.2016] | |
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OLG Hamm 9.9.2016, 26 U 14/16 Ein Augenarzt, der einem Patienten nach fehlerhafter Behandlung Schadensersatz schuldet, muss das vom Landschaftsverband an den Patienten gezahlte Blindengeld nicht erstatten. Das Blindengeld wird abstrakt berechnet und nimmt für sich gar nicht in Anspruch, jeglichen Mehraufwand abzudecken. [OLG Hamm PM v. 10.11.2016] | |
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| | | MDR 22/2016 Am 18.11.2016 erscheint die nächste Ausgabe der MDR (Heft 22/2016) mit folgenden Aufsätzen: RiLG Albert Spitzer Das "neue" Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen, Zahlungsaufschub und Finanzierungshilfen Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat das Verbraucherdarlehensrecht eingehend verändert. Für ab dem 21.3.2016 abgeschlossene Verträge werden Beginn und Dauer der Widerrufsfrist modifiziert, ein Erlöschenstatbestand normiert und mit § 356d BGB eine solche Frist für unentgeltliche Darlehensverträge bzw. Finanzierungshilfen eingeführt. Albert Spitzer gibt einen Überblick über das Entstehen des Widerrufsrechts, dessen Inhalt, Ausübung und Rechtsfolgen nebst Hinweisen für Immobiliardarlehensverträge i.S.d. Art. 229 § 38 Abs. 3 S. 1 EGBGB. Prof. Dr. Dorothea Assmann Der Güterichter als Mediator? Nachdem im Gesetzgebungsverfahren zum Mediationsgesetz die ursprünglich vorgesehene gerichtsinterne Mediation wieder gestrichen und in das erweiterte Güterichterverfahren überführt worden ist, ist ein Streit darüber entbrannt, ob der Güterichter auch eine Mediation durchführen kann. Alsdann wurde § 278 Abs. 5 S. 2 ZPO dahingehend ergänzt, dass der Güterichter "alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen" kann. Dorothea Assmann erläutert, inwiefern sich dieser eingeräumte Handlungsspielraum und die These, dass der Güterichter kein Mediator i.S.d. Mediationsgesetzes ist, mit einander vereinbaren lassen. RiLG a.D. Hubert Blank Wohnraumietrecht - Rechtsprechungsüberblick zum Vorkaufsrecht, Kündigung, Vollstreckungsschutz Im Anschluss an die Rechtsprechungsübersicht zum Wohnungsmietrecht aus MDR 2016, 1246, mit den Schwerpunkten Betriebskosten, Miete und Gewährleistung stellt Hubert Blank nunmehr die aktuellen Entwicklungen des Vorkaufsrechts, der Kündigung und des Vollstreckungsschutzes zusammen. Weitere Hinweise: Für das vollständige Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes klicken Sie bitte hier. Für eine Leseprobe der MDR klicken Sie bitte hier. Für die Bestellmöglichkeit eines kostenlosen Probeabonnements (4 Ausgaben und 2 Monate Testzugang zur Datenbank) klicken Sie bitte hier. | | | |
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