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| | nur eine vollständige Zahlung des Mietrückstandes schließt eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs aus, hat der BGH entschieden (Az.: VIII ZR 193/16). Diese Rechtsprechung hat sowohl bei den Berufungsgerichten als auch in der Literatur einhellige Zustimmung gefunden. Das LG Potsdam war im Berufungsverfahren trotz allem noch ganz anderer Ansicht. Einen Rechtsprechungsüberblick zum Wohnraummietrecht (1. Halbjahr 2017) erhalten Sie in dem aktuellen Aufsatz von RiLG a.D. Hubert Blank in der MDR 2017, 1161. Den Schwerpunkt darin bilden Miete/Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung und Kündigung des Vertragsverhältnisses. Frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements. Mit freundlichen Grüßen RAin Arabella Schreiber MDR Redaktion |
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Verlagsangebot BVerwG 18.10.2017, 4 C 5.16 u.a. Gemeinden dürfen Sondergebiete festsetzen, die als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn diese Nutzungen "unter einem Dach" ausgeübt werden. [BVerwG PM Nr. 69 vom 18.10.2017] | |
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BGH 21.9.2017, IX ZR 34/17 Übernimmt es der anwaltliche Mediator, einvernehmliche rechtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln, kann eine Rechtsdienstleistung vorliegen. Die Haftung des Mediators bestimmt sich dann regelmäßig nach den Maßstäben der Anwaltshaftung. |
BGH 27.9.2017, VIII ZR 193/16 Ist durch Auflauf eines Zahlungsrückstands des Mieters in der in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a oder Buchst. b BGB genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses entstanden, wird dieses nach § 543 Abs. 2 S. 2 BGB nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen. Bei der Beurteilung, ob der Zahlungsrückstand des Mieters die Miete für einen Monat übersteigt, ist nicht auf die (berechtigterweise) geminderte Miete, sondern auf die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete abzustellen. |
BGH 19.9.2017, X ZB 1/17 Haben zwei Beteiligte gemeinsam eine Beschwerdeschrift eingereicht, jedoch nur eine Beschwerdegebühr gezahlt, ist ihre Erklärung im Zweifel dahin auszulegen, dass die Beschwerde, falls sie mangels Entrichtung einer ausreichenden Zahl von Gebühren nicht für beide Beteiligte in zulässiger Weise erhoben wurde, für den im Rubrum der angefochtenen Entscheidung an erster Stelle Genannten erhoben sein soll. |
OLG Hamm 12.9.2017, 10 U 75/16 Beeinträchtigt der überlebende Ehegatte die Erberwartung eines in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament verbindlich eingesetzten Schlusserben durch Schenkungen an einen Dritten, kann der Dritte nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten zur Herausgabe an den Schlusserben verpflichtet sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser kein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Zuwendung hatte. [OLG Hamm PM vom 18.10.2017] | |
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OLG Oldenburg 22.8.2017, 3 UF 92/17 Nach einer Trennung kann der bedürftige Ehegatte Unterhalt vom ehemaligen Partner verlangen, wenn dieser über mehr Einkommen als der andere verfügt. Kommt es zu Streit hierüber, entscheidet das Familiengericht. Das Gericht kann aber auch einem eigentlich Berechtigten Unterhalt versagen, wenn er im Prozess nicht die Wahrheit sagt und zum Beispiel eigenes Einkommen verschweigt. [OLG Oldenburg PM vom 16.10.2017] | |
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Blog Der I. Zivilsenat baut seine Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast des Inhabers eines Internetanschlusses im Falle einer Urheberrechtsverletzung weiter aus. Die Grenzen des § 213 BGB zeigt der VIII. Zivilsenat auf. | | | Im Anschluss an die Rechtsprechungsübersichten zum zweiten Halbjahr 2016 (MDR 2017, 369 und MDR 2017, 437) behandelt der vorliegende Beitrag die Rechtsprechung zur Wohnraumiete aus dem ersten Halbjahr 2017. Den Schwerpunkt bilden Miete/Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung und Kündigung des Vertragsverhältnisses. | | |
| | | Vorschau In der aktuellen Ausgabe der MDR (Heft 20/2017) finden Sie folgende Aufsätze: Prof. Dr. Herbert Roth Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld Der Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld be-stimmt sich wegen § 6 S. 1 Halbs. 2 ZPO nach dem eingetragenen Nennwert und nicht nach dem regelmäßig deutlich geringerwertigen Beklagteninteresse. Für den Rechtsmittelstreitwert hat der BGH (BGH v. 16.2.2017 – V ZR 165/16, MDR 2017, 608) in einer beifallswerten Entscheidung für die Praxis Klarheit geschaffen. Das Nennwertprinzip ist aber entgegen einer weit verbreiteten richterlichen Praxis auch für den Gebührenstreitwert maßgebend und sollte sich künftig dort durchsetzen. VorsRiOLG Dr. Markus Wessel/RA FABauRAR Hans Christian Schwenker Neuregelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag durch die Baurechtsreform In Fortsetzung der vorangegangenen Aufsätze zum Werkvertrag und zum Bauvertrag (s. dazu Schwenker/Wessel, MDR 2017, 1093 und 1096) werden nunmehr die durch das Bauvertragsgesetz neu in das BGB eingefügten Normen zum Architekten- und Ingenieurvertrag vorgestellt. Es handelt sich um fünf Vorschriften – §§ 650p, 650q, 650r, 650s und 650t BGB – deren Regelungsgehalt teilweise kein Vorbild im bislang geltenden Recht hat. RiLG a.D. Hubert Blank Rechtsprechungsüberblick zum Wohnraummietrecht 1. Halbjahr 2017 Im Anschluss an die Rechtsprechungsübersichten zum zweiten Halbjahr 2016 (MDR 2017, 369 und MDR 2017, 437) behandelt der vorliegende Beitrag die Rechtsprechung zur Wohnraumiete aus dem ersten Halbjahr 2017. Den Schwerpunkt bilden Miete/Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung und Kündigung des Vertragsverhältnisses. Weitere Hinweise: Für das vollständige Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes klicken Sie bitte hier. Für eine Leseprobe der MDR klicken Sie bitte hier. Für die Bestellmöglichkeit eines kostenlosen Probeabonnements (4 Ausgaben und 2 Monate Testzugang zur Datenbank) klicken Sie bitte hier. | | | |
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