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Mandanteninformationsbrief März 2025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Guten Tag Herr , Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch, über Skype oder Microsoft Teams. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: https://unkelbach-treuhand.de/newsletterarchiv/ Mit freundlichem Gruà UNKELBACH TREUHAND GMBH 1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum (27. 2. 25) Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weià das schon (Warren Buffett)? Geduld ist die oberste Tugend des Investors (Benjamin Graham, Lehrer von Buffet)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! Solow hat (nach Schumpeter) nachgewiesen, dass das Wachstum einer Volkswirtschaft zu 80 % vom techn. Fortschritt abhängt. Es gibt nur 1 % bis 4 % Gewinner-Aktien, der Rest vernichtet Geld oder tanzt auf der Stelle. In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Kryptorechenkunststückchen werden, da ohne inneren Wert, also Stuss, nicht besprochen. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt und diskutiert! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Nachteile der ETF: Rund die Hälfte der Fonds sind mittlerweile kostengünstige ETF, die konzeptionell selber nicht aktiv sind, sondern dem Index folgen und so Kursbewegungen durch die aktiven Marktteilnehmer verstärken. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gutmeinende Schreiberling oder Bankenvertriebler meint, er sei im Besitz des Wissens um nachhaltige Kursentwicklungen; alles Stuss. Musterdepot: Weiterhin 100 % MSCI Semiconductors. Ãbrigens: Kann es richtig sein, alles auf diesen ETF zu setzen? Die Informationstechnologie wird mindestens die nächsten 10 Jahre auf allen Gebieten dominieren, sei es in Unternehmen, der Medizin, beim Militär, etc. . NVIDIA hat ein Anteil am ETF Semiconductors von 26 %, Broadcom 17 %, die gröÃten 5 Firmen insgesamt 67 %, gesamthaft sind 40 groÃe Firmen aus 10 Ländern im ETF, auf die USA entfallen 49 %, gefolgt von Taiwan mit 18 %, insgesamt machen die obersten 5 Länder 98 des ETF aus. Das Musterdepot hatte vor der Adjustierung 100 % in den S&P 500 Infotech investiert, jedoch war die Performance über die letzten 5 Jahre bei dem Semiconductors-ETF gröÃer. Für den Semiconductors spricht, dass alle Anwendungen in der Informationstechnologie an den Chips nicht vorbeikommen, was im Ãbrigen auch für die Quantencomputer gilt, wobei hier groÃe Anwender wie Microsoft schon eigene Chips für diese Computer entwickeln. Jensen Huang, der Chef von NVIDIA sieht diese Entwicklung und auch die von DeepSeek gelassen. Gestern hat er bei der Präsentation der neuen Geschäftszahlen festgestellt, dass sich die KI mit Lichtgeschwindigkeit entwickelt: Für das vergangene Quartal meldete der Chiphersteller einen Umsatz von 39,33 Milliarden Dollar  etwa 78 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Nettogewinn stieg auf etwa 22 Milliarden US-Dollar. Die Erwartungen der Analysten hat das Management damit übertroffen. Für das laufende Quartal prognostiziert NVIDIA einen Umsatz in Höhe von etwa 43 Milliarden Dollar, was einem Wachstum von circa 65 Prozent im Jahresvergleich entspräche. NVIDIAS Geschäft mit Rechenzentren hat den Umsatz nahezu verdoppelt. NVIDIA profitiert stark vom boomenden Geschäft mit KI. Zahlreiche Rechenzentren werden dafür gebaut. Sie werden mit Graphikprozessoren, sogenannten GPUs, von NVIDIA ausgestattet. Dieses Geschäft habe sich im abgelaufenen Quartal mit einem Umsatz in Höhe von 35,6 Milliarden Dollar nahezu verdoppelt, sagte Huang. Im Schnitt hatten Analysten vorab mit Erlösen von 34 Milliarden Dollar gerechnet, in der Spitze allerdings sogar mit 36 Milliarden Dollar. Die obigen Zahlen muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Umsatz gut 39 Mrd. Dollar und damit einen Nettogewinn, also nach Steuern, von 22 Mrd. Dollar erzielt. Das KGV lag in 2024 bei 50, die Umsatzrendite von 49 % und der Gewinn je Mitarbeiter bei 1 Mio. US-Dollar. Das KGV beim DAX lag für 2024 bei 12. Ãbrigens: Sollte man trotz der hohen Bewertung der US-Aktien im allgemeinen nicht lieber in den DAX investieren? Der US-Aktienmarkt ist seit Jahren wegen seiner Outperformance der Treiber der globalen Börsen und hat dementsprechend einen hohen Anteil in Indizes wie dem MSCI World (73,5 Prozent) erreicht. Doch gerade aufgrund dieser starken Konzentration und der deutlich höheren Bewertung fühlen sich viele Anleger mit dem Investment zunehmend unwohl oder möchten lieber auÃerhalb von Amerika investieren. Doch sind US-Titel tatsächlich so überbewertet wie ihr Ruf möglicherweise signalisiert? Und kann es sich jetzt noch lohnen, bei Aktien aus den Vereinigten Staaten zuzuschlagen? Tatsächlich könnte der Schein einer hohen Bewertung trügen. Denn mit Blick auf die Bewertungsniveaus steht das Index-KGV des S&P500 immer noch niedriger als im Hype-Jahr 2021. Dies hat besonders mit der enormen Gewinnsteigerung bei den Unternehmen in den USA in den letzten Jahren zu tun, wodurch die KGVs trotz steigender Kurse sanken. Aktuell befindet sich der US-Index übrigens etwa auf dem Niveau vom September 2020. Von diesem Punkt aus ging es anschlieÃend noch rund 39 Prozent bis zum Pieck des S&P 500 im Dezember 2021 nach oben. Anleger, die damals wegen der hohen Bewertung aus dem Markt ausgestiegen sind, haben diese deutliche Rallye verpasst. Hinzu kommt, dass US-Aktien nicht mit Blick auf alle Bewertungskennzahlen teuer sind. Der Blick auf das Price/Earnings to Growth-Ratio (ÂPEGÂ), das die zukünftigen Gewinnerwartungen einbezieht, offenbart, dass die USA sogar leicht unter ihrem historischen Mittelwert und vergleichbar mit dem Schnitt des MSCI ACWI gepreist sind. Das PEG setzt das KGV zu der erwarteten Jahreswachstumsrate der Gewinne in Relation. Danach sind die PEGs in den USA wesentlich geringer als in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Was ja kein Wunder ist: Die Firmen hier werden im Vergleich zu den USA von den staatlichen und europäischen Institutionen malträtiert und hart an die Kandare genommen, damit Geld verbrannt, so dass das die groÃen Firmen flüchten und die kleinen den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Das ist ein weiteres Zeichen dafür, dass das Musterdepot mit der Konzentration auf die USA richtig ausgerichtet ist. Wem das Risiko zu groà ist, kann ja breiter streuen, zu empfehlen mit Buffet ist der S&P 500, der die Branchenrotation in sich vollzieht, auch der Nasdaq 100 ist eine Option, sowie der MSCI World. Wer sein Depot etwas schärfer stellen will, für den ist nach wie vor der Infotech 500 eine gute Option. Wer meint, die Welt ginge bald unter, der kann sich den S&P 500 Equal Weight anlachen: Der nach Marktkapitalisierung gewichtete S&P 500 Index (die traditionelle Version) wird nicht neu gewichtet und weist eine höhere Konzentration an gröÃeren Wachstumsunternehmen auf, während der gleichgewichtete Index eine gröÃere Präsenz an kleineren und wertorientierten Unternehmen aufweist. In regelmäÃigen zeitlichen Abständen, werden alle Unternehmen gleich gewichtet; in den letzten 12 Monaten hat er gut 17 % gemacht, wogegen der normale 24 % machte. Alle Fonds haben querbeet in 2024 rd. 9 % gemacht. Wie im Permanentintro ausgeführt, wird man reich, wenn man auf einen oder wenige Titel setzt. Hedgefonds an der Wall Street werden nicht selten als die besten Investoren der Welt bezeichnet, immerhin verwahren sie das Kapital der wirklich Superreichen. Doch für Anleger stellt sich die Frage: Auf welche Aktien setzen die Manager eigentlich? Dazu hat Goldman Sachs in einer kürzlich veröffentlichten Studie gezeigt, was die Top-10-Titel der Hedgefondsmanager zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Auswertung basiert auf der schieren Häufigkeit, mit der die Werte in den am stärksten gewichteten Aktienpositionen der Fonds vorkommen. Folgende Titel werden dabei am häufigsten gehalten: Amazon.com Inc.  Anzahl der Top-10-Positionen bei Hedgefonds: 120. Meta Platforms Inc.  Anzahl der Top-10-Positionen bei Hedgefonds: 80. Microsoft Corp.  Anzahl der Top-10-Positionen bei Hedgefonds: 75. NVIDIA Corp.  Anzahl der Top-10-Positionen bei Hedgefonds: 49. Alphabet Inc. Anzahl der Top-10-Positionen bei Hedgefonds: 46. Apple Inc.  Anzahl der Top-10-Positionen bei Hedgefonds: 30.  Die Titel sind alle im Nasdaq 100 enthalten, der machte in den letzten 12 Monaten gut 23 %. Ãbrigens: Nach dem Wirtschaftsnobelpreisträger Eugene Fama wird der Bitcoin in 10 Jahren wertlos sein. Kryptorechenkunststückchen werden hier als Stuss betrachtet und nicht behandelt. Gleichwohl sind die Bemerkungen von Fama es wert, kurz angeleuchtet zu werden: Er merkte an, Kryptowährungen ÂverstoÃen gegen alle Regeln eines Tauschmittels. Sie haben keinen stabilen Realwert. Sie wissen schon, ihr Realwert schwankt stark. Diese Art von Tauschmittel sollte nicht überleben. Laut Eugene Fama ist der Bitcoin aufgrund seiner extremen Volatilität und des Fehlens eines realen Werts, wie staatliche Goldreserven, unbrauchbar als Tauschmittel oder Wertaufbewahrungsmittel. Für den Kapitalmarkttheoretiker Eugene Fama muss eine Währung einen stabilen Wert haben, um für alltägliche Transaktionen geeignet zu sein. Dies sei ein Standard, den der Bitcoin durchweg nicht erfülle. Fama argumentiert auch, dass Bitcoin nicht von einer zentralen Autorität unterstützt wird. Die Menge an Bitcoin ist auf 21 Millionen Coins begrenzt. Dieses Modell basiert auf Knappheit des Angebots und führe dazu, dass der Wert des Bitcoin alleine durch die Nachfrage bestimmt wird. Der Wert schwankt stark und ist häufig von Spekulationen sowie der allgemeinen Marktstimmung beeinflusst. Wenn die Nachfrage verschwindet, sinkt der Preis auf null. Wie beim Kettenbrief oder Schenkkreisen, etc.. Wer das Spielfeld beobachtet weiÃ, dass z. B. MikroStrategy alles tut, um die Nachfrage zu beleben. Die Aktie des Unternehmens ist seit ihrem Höchststand im November um über 50 % gefallen, da die sogenannte Bitcoin-Prämie aus dem Unternehmen, dem gröÃten Unternehmensinhaber der Kryptowährung, abflieÃt. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, muss MicroStrategy möglicherweise seine aggressive Bitcoin-Akquisitionsstrategie überdenken. Naja. Was tun? GeldmäÃig in den USA verweilen und für hier hoffen, dass es Merz gelingt, eine problemorientierte, faktenbasierte und rationale Politik zu betreiben und die Brandmauer zu überdenken, die dicht an der Volksverhetzung liegt. Das Musterdepot ist auf 12-Monatssicht mit 25 % im Plus und der Semiconductors mit 31 %. Und: Denken Sie, wenn Sie nicht einschlafen können, an Gold: 47 %: Verschenken Sie Goldschmuck, der erstrahlt weiterhin, selbst wenn die oder der Bedachte verbleicht! Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar versöhnliche Börsen- und Lebensweisheiten: "Börse ist, Nerven dort zu behalten, wo sie andere verlieren." (Erhard Blanck) "Der Aktienmarkt ist  kurzfristig betrachtet  faszinierend und irreführend. Auf lange Sicht, ist der Markt nahezu langweilig zuverlässig und vorhersagbar." (Charles D. Ellis) "Der Investor von heute profitiert nicht vom Wachstum von gestern." (Warren Buffett) "Es ist erstaunlich, welch groÃen langfristigen Vorteil Menschen wie wir erzielt haben, indem wir dauerhaft versuchen nicht dumm zu sein, statt zu versuchen besonders schlau zu sein." (Charlie Munger) Haben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der geringen Bankzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet. Wollen Sie Ihre Vermögendispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. In Deutschland steigt die Zahl der Firmeninsolvenzen weiter an. Bis zum Jahresende könnte die Zahl der Insolvenzen auf etwa 20.000 Fälle steigen. Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen. Der Trend steigender Firmenpleiten in Deutschland setzt sich fort: Zwischen Januar und März dieses Jahres meldeten knapp über 5.200 Unternehmen Insolvenz an, was einem Anstieg von gut einem Viertel im Vergleich zum Vorjahresquartal entspricht. Auch im Mai zeigten sich triste Zahlen, mit einem Anstieg der Regelinsolvenzen um 25,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit Juni 2023 werden durchgehend zweistellige Zuwachsraten im Vergleichszeitraum verzeichnet. Laut Experten wird sogar erwartet, dass die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland bis zum Jahresende noch einmal steigen wird  auf etwa 20.000 Fälle. Diese Entwicklung wird durch verschiedene Faktoren begünstigt, darunter die anhaltenden Herausforderungen seit der Corona-Pandemie. Auch steigende Energiepreise und Zinsen, die Unternehmen belasten und zunehmend in finanzielle Schieflage geraten lassen, wirken sich dahingehend negativ aus. Und natürlich unsere woke Politik, vorgetragen und gesteuert durch bildungs- und insbesondere wirtschaftsferne, die ihrem Wählerklientel verpflichtet sind: Der Ãkosozialismus ist tabu, egal ob Deutschland dabei zu den Entwicklungsländern durchgereicht wird. Die groÃen Firmen wandern aus oder verlagern, die kleinen gehen den Bach runter. Gerne entwickeln wir mit Ihnen eine Ãberlebensstrategie. Das erfolgreiche Management der Unternehmensnachfolge ist und bleibt auch absehbar eine wesentliche Herausforderung für den Mittelstand in Deutschland. Allein bis Ende 2027 planen jährlich rund 125.000 Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) den Rückzug aus ihrem Unternehmen und wollen das Unternehmen in die Hände eines Nachfolgenden legen. Der anstehende Generationenwechsel wird viele Unternehmen vor Probleme stellen, denn zu gering ist die Zahl nachrückender Existenzgründer, die eine qualifizierte Nachfolge antreten können. Dabei ist der Bedarf an Nachfolgerinnen und Nachfolgern bereits jetzt hoch und wird zunehmen. Nicht zuletzt durch das hohe Alter vieler Chefinnen und Chefs der aktuellen Inhabergeneration. Bereits jetzt sind 1,2 Mio. Inhaber 60 Jahre oder älter, das ist fast jeder Dritte. Unternehmer, die tatsächlich eine Nachfolge innerhalb der kommenden zwei Jahre anstreben, sind im Durchschnitt bereits 64 Jahre alt. Ein Viertel wird zum geplanten Rückzugszeitpunkt bereits über 70 Jahre alt sein. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know-how und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: ÂWenn ich 60 bin, dann verkaufe ichÂ. Wegen des scheiternden Generationswechsels ist es der Umfrage zufolge derzeit für 28 Prozent der Senior-Chefs und -Chefinnen eine Option, die Türen für immer zu schlieÃen. Im Vorjahr waren es 25 Prozent. Hochgerechnet stehen deswegen in den nächsten fünf Jahren mehr als eine Viertelmillion Unternehmen vor dem Aus. Eine Nachfolgeplanung beginnt mit bereits mit der Gründung und hier bei der Personalauswahl. Der kluge Unternehmer zieht sich zunehmend aus dem operativen Bereich zurück und widmet sich der Wachstumsstrategie. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist. Lassen Sie sich auch von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten. 2. Meldepflicht für elektronische Kassen(-systeme) ab 01. 01. 2025 Die Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS) trat zum 01. 01. 2025 in Kraft. Die wichtigsten Informationen fassen wir Ihnen hier gerne zusammen. Wer ist meldepflichtig? Jeder, der eine Registrierkasse oder ein elektronisches Aufzeichnungssystem in sei-nem Betrieb einsetzt. Darunter fallen auch die Systeme, die nur gemietet oder geleast werden. Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 KassenSichV sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen inkl. Ta-xameter und Wegstreckenzähler. Dazu gehören nicht: Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Lade-punkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge elektronische Buchhaltungsprogramme Waren- und DienstleistungsautomatenWarum muss die Meldung erfolgen? Die Mitteilungspflicht, die durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28. Juni 2024 bekanntgegeben wurde, zielt darauf ab, die Anforderungen des ÂGesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen von 2016 zu erfüllen und die Transparenz sowie Sicherheit in der Unternehmensbuch-führung zu erhöhen. AuÃerdem möchte die Finanzverwaltung einen Ãberblick über die genutzten Kassensysteme gewinnen. Relevant sind hierbei insbesondere die ge-nutzten Systeme, deren Alter, mögliche Vernetzungen und die verwendeten techni-schen Sicherheitseinrichtungen (TSE), mit welchem die elektronischen Kassen seit 2023 ausgerüstet sein müssen. Was genau ist zu melden? Die Mitteilungsverpflichtung betrifft sowohl die Anschaffung als auch die Au-Ãerbetriebnahme eines elektronischen Kassensystems, soweit zuvor eine Mel-dung der Anschaffung erfolgt ist. Sind mehrere Kassen in einem Verbundsystem zusammengeschlossen, ist dennoch jedes einzelne Gerät beim Finanzamt anzugeben. Es sind stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in einer einheitlichen Mitteilung zu übermitteln. Mitteilungspflichtige Angaben sind: Name des Steuerpflichtigen Steuernummer des Steuerpflichtigen Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeich-nungssystems Datum der AuÃerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Auf-zeichnungssystemÃbergangsregelung: Wurde eine Kasse vor dem 01. 07. 2025 angeschafft, muss die Meldung bis spätestens 31. 07. 2025 (Nachmeldefrist) erfolgen. Bei der Anschaffung der Kasse nach dem 01. 07. 2025 muss die Meldung binnen ei-nes Monats beim Finanzamt eingehen. Wie erfolgt die Mitteilung an das Finanzamt? Möglichkeit 1: Bitte überprüfen Sie in Abstimmung mit Ihrem Kassenanbieter, ob Ihr Kassensystem eine direkte elektronische Mitteilung an das Finanzamt übermitteln kann. Die Prüfung der Daten erfolgt hierbei über eine einheitliche Schnittstelle ERiC, in der die Daten entsprechend der Vorgaben übergeben werden. Möglichkeit 2: Mitteilung über den Steuerberater an das Finanzamt. Vorzugsweise lassen Sie uns bitte die entsprechende xml-Datei per E-Mail zu-kommen. Sollte dies nicht möglich sein, füllen Sie bitte die beigefügte Anlage aus und lassen uns diese zukommen. Bitte beachten Sie: Eine Meldung an das Finanzamt per E-Mail oder per Post ist ungül-tig und wird nicht berücksichtigt. \[Inhaltsübersicht\]3. Aufteilung eines Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden Wird ein bebautes Grundstück erworben, wird in der Regel ein einheitlicher Kaufpreis vereinbart. Da bei einer Nutzung des Grundstücks zur Einkunftserzielung nur die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten abgeschrieben werden können, muss ein einheitlicher Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt werden. Diese Kaufpreisaufteilung ist nach dem Sachwertverfahren, dem Ertragswertverfahren (insbesondere bei Renditeobjekten) und ggf. dem Vergleichswertverfahren möglich. Wenn im Kaufvertrag von den Beteiligten bereits eine Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden vorgenommen wurde, ist diese Aufteilung auch vom Finanzamt zu übernehmen, wenn diese Aufteilung nicht nur zum Schein getroffen wurde und nicht als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist. Das Finanzgericht München hat diese Auffassung bestätigt. Danach soll eine Korrektur der im Vertrag festgelegten Aufteilung des Kaufpreises auf das Gebäude erst erforderlich sein, wenn diese die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint. Dies wird erst dann angenommen, wenn der vertraglich festgelegte Kaufpreisanteil für das Gebäude die Feststellungen eines Gutachters um 10 % oder mehr übersteigt. Bei Erwerb eines Grundstücks, das zur Einkunftserzielung eingesetzt werden soll, empfiehlt sich damit regelmäÃig, bereits im Vertrag anzugeben, in welchem Umfang der Kaufpreis auf den Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits entfällt. \[Inhaltsübersicht\]4. Verteilung einer Leasing-Sonderzahlung bei Reisekosten Bei Verwendung eines privaten PKW für beruflich veranlasste Dienst- oder Geschäftsfahrten kann der Aufwand mit einer Pauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt und der Anteil der beruflich veranlassten Fahrten an der Gesamtkilometerleistung durch entsprechende Aufzeichnungen nachgewiesen werden. Fraglich war, ob einmalige Aufwendungen dabei im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen oder auf die Jahre zu verteilen sind, in die sie wirtschaftlich gehören. Der Bundesfinanzhof hatte eine Leasingsonderzahlung bei Ermittlung der tatsächlichen Kfz-Kosten komplett im Jahr der Zahlung berücksichtigt. Daran hält er allerdings nicht mehr fest. Danach sind Aufwendungen für einen PKW, die mehrere Jahre betreffen, rechnerisch periodengerecht zu verteilen. Das gilt nicht nur für eine Leasingsonderzahlung, sondern z. B. auch für die Anschaffung von Zubehör. Diese Aufwendungen können im Jahr der Zahlung zwar nicht sofort in voller Höhe berücksichtigt werden, führen aber in den Folgejahren zu höheren abzugsfähigen PKW-Kosten, wenn für beruflich veranlasste Fahrten der Ansatz der tatsächlichen Kosten gewählt wird. \[Inhaltsübersicht\]5.Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung Ein Erlass von Grundsteuer wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei auÃergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage. Der Erlass der Grundsteuer ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete); Voraussetzung ist eine Ertragsminderung von über 50 %:
Ein Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden Wohnung muss der Vermieter nachweisen, dass er sich nachhaltig und ernsthaft um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat. Hierfür ist es notwendig, dass der Grundstückseigentümer versucht haben muss, den Kreis der möglichen Interessenten möglichst umfassend zu erreichen. Angesichts der weitreichenden Nutzung des Internets ist es im Regelfall erforderlich, dass eine Bewerbung leer stehender Immobilien über dieses Medium  und zwar auch in den einschlägigen Suchportalen  erfolgt. Nicht ausreichend ist dagegen das Anbieten z. B. lediglich auf der Homepage des Vermieters oder des beauftragten Maklers. Der Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2024 ist bis zum 31.03.2025 zu stellen; die Frist kann grundsätzlich nicht verlängert werden (vgl. § 35 GrStG sowie Abschn. 41 GrStR). 6. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die folgende Tabelle gibt einen Ãberblick über die aktuellen Steuersätze:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäÃig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objekts (bzw. der Gegenleistung) ermittelt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Grunderwerbsteuer zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt hat, ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Erwerb eines Grundstücks einschlieÃlich seiner wesentlichen Bestandteile; dazu gehören die mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen, d. h. insbesondere ein Gebäude Bewegliche Sachen (sog. Zubehör), die zwar wirtschaftlich dem Erwerbsgegenstand dienen  wie z. B. das Inventar Â, zählen dagegen nicht zum Grundstück und damit nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Hierunter fallen z. B. mitveräuÃerte Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Küchenausstattung oder eine abnehmbare Markise. Wird derartiges Inventar im Kaufvertrag einzeln aufgeführt und dafür ein gesonderter Preis angesetzt, kann dieser Wert von der grunderwerbsteuerpflichtigen Gesamtgegenleistung abgezogen werden. Zu beachten ist, dass einige Finanzbehörden einen realistisch geschätzten Betrag für das Inventar regelmäÃig anerkennen, wenn dieser 15 % des gesamten Kaufpreises nicht überschreitet. Wird im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung in einer Wohneigentumsanlage auch der Anteil an einer Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) übernommen, kann der Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Erhaltungsrücklage gemindert werden. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass dies keine Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Behandlung hat: Der im Kaufpreis enthaltene Anteil für die Erhaltungsrücklage gehört weiterhin nicht zu den Anschaffungskosten der Wohnung; für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eventuelle Abschreibungen ist somit von dem um die Erhaltungsrücklage gekürzten Kaufpreis auszugehen.7. Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches Erbrecht Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht persönliche Freibeträge vor, die sich nach der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser/Schenker richten. Kinder und Kinder verstorbener Kinder erhalten danach im Regelfall einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro, Kinder der Kinder, also Enkelkinder, in Höhe von 200.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG). Der Bundesfinanzhof hatte in einem Streitfall zu entscheiden, welcher Freibetrag einem Enkelkind zu gewähren ist, dessen Vater zwar im Zeitpunkt des Todes des GroÃvaters noch lebt, aber gegenüber dem eigenen Vater zivilrechtlich wirksam auf seinen gesetzlichen Erbteil verzichtet hatte. Zivilrechtlich gilt der verzichtende Vater des Enkelkindes als vorverstorben; daher wurde der Enkel gesetzlicher Erbe des GroÃvaters und beantragte beim Finanzamt für die Erbschaftsteuer den Freibetrag von 400.000 Euro  den Freibetrag, der ihm als Enkel mit einem bereits vorverstorbenen Vater zugestanden hätte. Diesem ÂSteuersparmodell hat der Bundesfinanzhof  ebenso wie zuvor das Finanzamt und das Finanzgericht  eine klare Absage erteilt und dem Enkel mit noch lebendem Vater lediglich den Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro gewährt. Begründet wird die Entscheidung mit dem Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut der Freibetragsvorschrift sowie dem Sinn und Zweck der erbschaftsteuerlichen Freibetragsregelungen. 8. Vernichtung von Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen Für 10-jährige Aufbewahrungsfrist: gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden. Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31.12.2024 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden: 10-jährige Aufbewahrungsfrist: Handelsbücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2014 und früher erfolgt ist Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2014 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen8-jährige Aufbewahrungsfrist: Für Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoauszüge, Lohn- bzw. Gehaltslisten, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege) galt bisher eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist; diese wurde regelmäÃig von 10 Jahre auf 8 Jahre verkürzt. Das bedeutet, dass Buchungsbelege aus 2016 oder früher bereits 2025 vernichtet werden können.6-jährige Aufbewahrungsfrist: Lohnkonten und Unterlagen (Bescheinigungen) zum Lohnkonto mit Eintragungen aus 2018 oder früher Sonstige Dokumente (z. B. Ausfuhr- bzw. Einfuhrunterlagen, Auftragsbücher, Frachtbriefe, abgelaufene Darlehensverträge, Versicherungspolicen) sowie Geschäftsbriefe aus dem Jahr 2018 oder früherAufzubewahren sind alle Unterlagen, die zum Verständnis und zur Ãberprüfung der Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind. Dies gilt sowohl für Unterlagen in Papierform als auch für Unterlagen in Form von Daten, Datensätzen und elektronischen Dokumenten; die Grundsätze der ordnungsmäÃigen Buchführung sind einzuhalten. Während des Aufbewahrungszeitraums muss der Zugriff auf diese Daten, die Lesbarkeit und die maschinelle Auswertbarkeit möglich sein. Eingehende elektronische Rechnungen, Handels- und Geschäftsbriefe oder sonstige bedeutsame Dokumente sind in dem Format unverändert aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden (z. B. im PDF- oder Bildformat); sie dürfen nicht vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht werden. Werden Papierdokumente in elektronische Dokumente umgewandelt (ÂgescanntÂ), muss das Verfahren dokumentiert werden, durch das insbesondere die inhaltliche Ãbereinstimmung mit dem Original sowie die Lesbarkeit und Vollständigkeit sichergestellt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. Die Vernichtung von Unterlagen ist allerdings dann nicht zulässig, wenn die Frist für die Steuerfestsetzung noch nicht abgelaufen ist (vgl. §§ 169, 170 AO). Bei der Entscheidung über die Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen ist grundsätzlich auch zu prüfen, ob und welche Unterlagen evtl. als Beweise für eine spätere Betriebsprüfung bzw. für ein ggf. noch zu führendes Rechtsmittel  trotz der offiziellen Vernichtungsmöglichkeit  weiterhin aufbewahrt werden sollten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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