Freistaat beschliesst Nutzung von Alltagsmasken
Freitag, 17. April 2020Auf Grundlage der Verordnung der sächsischen Staatregierung gilt für den Aufenthalt im öffentlichen Raum die Empfehlung und ab 20. April beim Einkaufen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht eine „Alltagsmaske“ im Mund und Nasenbereich zu tragen. Möglich sind auch handelsübliche oder selbst genähte Gesichtsabdeckungen, aber auch Schals und Tücher.
Damit sollen die Schutzmaßnahmen für die öffentliche Gesundheit weiter gestärkt werden. Die Beachtung der individuellen Schutzmaßnahmen zur konsequenten Basis- und Handhygiene gelten weiterhin.