Nachrichten für das Handwerk und Know-how für Unternehmer
Newsletter Spezial vom 08.05.2023 | |
|
|
|
|
präsentiert von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG | |
|
| |
|
| Mit lexoffice Lohn & Gehalt erstellen Sie mit wenigen Klicks Ihre korrekten Lohnabrechnungen - auch ohne Vorkenntnisse! Dabei sparen Sie jede Menge Zeit und Geld. Denn lexoffice automatisiert für Sie wichtige, aber zeitaufwändige Prozesse.
|
|
|
|
|
Ihre Vorteile mit lexoffice:
|
| Mit lexoffice Lohn & Gehalt erstellen Sie mit wenigen Klicks Ihre korrekten Lohnabrechnungen - auch ohne Vorkenntnisse! Dabei sparen Sie jede Menge Zeit und Geld. Denn lexoffice automatisiert für Sie wichtige, aber zeitaufwändige Prozesse.
|
| Effektives Arbeiten: Automatisierung wiederkehrender TätigkeitenAlle Daten an 1 Ort: Immer und überall online verfügbarOhne Vorkenntnisse und Handbuch nutzbar dank intuitiver BedienungAutomatischer Daten-Check: Prüfung auf Tippfehler und ZahlendreherGünstigste Lösung: lexoffice lohnt sich bereits ab dem 1. Mitarbeiter!Unabhängigkeit: Keine Abstimmungen mit Lohnbuchhaltungsbüro nötig100 % GOBD-konform: Erfüllt alle Vorgaben des Finanzamtes |
| Lohnabrechnung war noch nie so einfach! Testen Sie jetzt 30 Tage gratis und unverbindlich den mehrfachen Testsieger lexoffice von Lexware.
|
| www.lexoffice-lohnabrechnung.de |
|
|
|
|
|
DHZ in den sozialen Netzwerken
|
Rechtliche Hinweise Sie erhalten diese einmalige Anzeige, weil Sie den Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung abonniert haben. Das Angebot ist eine einmalige kommerzielle Anzeige dieses Werbekunden, der allein für den Inhalt verantwortlich ist. Die Redaktion des Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Rahmen der Berichterstattung erwähnt werden. Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis vervielfältigt, bearbeitet, in Archive übernommen oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht werden. Der Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung erscheint üblicherweise werktäglich. Feiertage, unvorhersehbare Ereignisse und technische Störungen können zu einer Verschiebung dieser Erscheinungsweise führen.Viele weitere Informationen und ein großes Serviceangebot finden Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung für Newsletter. Ergänzende Hinweise Ihre Daten sind und bleiben lediglich bei uns als Versender des Newsletters gespeichert. Der Werbekunde hat keinerlei Einfluss auf den Empfängerkreis der E-Mail. Rechtsgrundlage für die Zweckerweiterung der Datenverarbeitung durch uns ist unser berechtigtes Interesse an der Vermarkung unserer Produkte gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) i.V.m. Abs. 4 EU DSGVO. Eine Interessenabwägung hat keine überwiegende Einschränkung der Rechte und Freiheiten der Betroffenen, also Ihnen, ergeben. Impressum Der Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung ist ein kostenloser Service der Deutschen Handwerks Zeitung. Anschrift: Holzmann Medien GmbH & Co. KG Gewerbestraße 2 86825 Bad Wörishofen Internet: www.holzmann-medien.de/datenschutz Ust-ID.Nr.: DE 129204092 Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059 vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: Holzmann Verlag GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Alexander Holzmann, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009 Telefon: +49 8247 354-01 E-Mail: [email protected]
|
Abmeldung Sie möchten sich von unserem Newsletter abmelden? Durch Klick auf folgenden Link können Sie den Erhalt des DHZ-Newsletters einstellen:
|
|
|
|