Sehr geehrte Damen und Herren, Drängeln im Straßenverkehr - ein häufiges Phänomen v.a. auf Autobahnen. In einem aktuellen LG-Fall war es aber nicht nur dichtes Auffahren, womit der Angeklagte einen anderen Fahrer bedrängte. Und die Unfallfolgen waren dramatisch: Ein Kfz-Insasse starb. Die Staatsanwaltschaft ging sogar von einem Mordvorsatz aus. Wenn Sie Mandanten in Verkehrssachen vertreten, wissen Sie: Die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz hat dort besondere Relevanz. Erfahren Sie mehr zum Urteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |