Sehr geehrte Damen und Herren, bei jährlich hunderttausenden Immobilienkaufverträgen in Deutschland ist das Potential für Streit riesig. Wenn Käufer oder Verkäufer zu Ihren Mandanten werden, geht es oft um das, was zum Zustand der Immobilie gesagt - oder eben nicht gesagt wurde. Das LG Frankenthal hat eine Vertragsanfechtung in einem Fall bestätigt, bei dem die Angabe „idyllisches Wohnen“ wegen einer vorgeschriebenen Nutzungsart irreführend war. Allerdings wusste davon die Maklerin nichts. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |