198-mal wurden Lebensmittel auf dem Portal lebensmittelwarnung.de im vergangenen Jahr zurückgerufen. Es ist das offizielle Rückrufportal des Bundes und der Länder. Im Vergleich zu 2015 hat sich die Zahl der Rückrufe dort nahezu verdoppelt. Wann es Rückrufe gibt und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wenn Lebensmittel nicht einwandfrei sind, erklären wir im überarbeiteten Artikel auf unserer Internetseite. Jede Menge Fragen ergeben sich auch, wenn Angehörige zum Pflegefall werden. Einige davon beantworten wir in unserem neuen Artikel über Unterstützung durch Beratung und Anleitung. Und noch ein wichtiger Tipp: Schreiben Sie dieses Jahr beim Datum das Jahr 2020 aus â also beispielsweise 13.1.2020 statt 13.1.20! Warum, erklären wir in unserem Online-Jugendmagazin checked4you. Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |