Sehr geehrter Herr Do, nicht nur das behördliche sondern auch das finanzgerichtliche Steuerverfahren kann sich ziemlich hinziehen. Das ist mehr als nur ein Ärgernis. Denn bei überlanger Verfahrensdauer gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Geldentschädigung. Das sollten Sie im Interesse Ihrer Mandanten unbedingt im Auge behalten und hierfür die Voraussetzungen kennen. Der BFH hat zuletzt genauer aufgezeigt, was dabei zu beachten ist. Unser Newsletter bietet Ihnen daher die Gelegenheit, mehr über diesen Entschädigungsanspruch zu erfahren! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |