Sehr geehrter Herr Do, die neuen Körperschaftsteuerrichtlinien ab dem Veranlagungszeitraum 2015 - kurz: die „KStR 2015“ - sind auf dem Weg. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, lohnt jetzt ein genauerer Blick auf die Verwaltungsvorschriften, die eine einheitliche Rechtsanwendung der Finanzbehörden sicherstellen sollen. Die Abweichungen zur Vorgängerversion, die auf Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung zurückgehen, haben dabei erhebliche Praxisauswirkungen: So könnte etwa bei Betriebsprüfungen verstärkt die Möglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) durch Zuwendungen bzw. Spenden in den Blickpunkt geraten. Auch das wichtige Thema der steuerlichen „Organschaft“ ist neugefasst worden. Unser Newsletter bietet Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen! Auch ein zuletzt veröffentlichtes BFH-Urteil zu vorweggenommenen Werbungskosten bei Immobilien dürfte interessant sein. Wann liegt etwa (noch) die erforderliche Vermietungs- bzw. Bebauungsabsicht vor, wenn ein Grundstück jahrelang nicht bebaut wird? Der BFH hat klargestellt, dass auch ein spezielles Finanzierungsverhalten und Planabweichungen bei der Bebauung nicht unbedingt gegen einen Werbungskostenabzug sprechen - mehr dazu im zweiten Beitrag! Ärzte sind als Mandanten attraktiv, aber auch besonders anspruchsvoll. Melden Sie sich daher jetzt an für unser kostenloses Webinar „Arztmandate – 5 Tipps wie Sie mit Ihrer Branchenkompetenz überzeugen“! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ylva Wüstemann Online-Redakteurin |