Sehr geehrte Damen und Herren, in der Corona-Krise ändert sich ständig die Rechtslage für Ihre Mandanten. So können Ansprüche plötzlich nicht mehr durchsetzbar sein. Das neue Gesetz, das eine Stundung bei finanziellen Corona-Folgen ermöglicht, ist bereits in Kraft. Das Amtsgericht Frankfurt hat es jetzt für Darlehensansprüche in einem Eilverfahren angewendet. Die Entscheidung bietet wichtige Hinweise für Ihre anwaltliche Praxis - vor allem: Welche Unterlagen sind zur Glaubhaftmachung erforderlich? Mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |