Liebe Leser, wer sich einen richtigen Infekt eingefangen hat, möchte sich eigentlich nur vor der Welt verkriechen, im Bett bleiben und der Gesundung entgegenfiebern. Aber auch dann hat man als Arbeitnehmer noch Pflichten: Sich unverzüglich krank zu melden und auch zeitnah ein Attest an den Arbeitgeber zu schicken. Wer eine längere Zeitspanne ausfällt, muss noch Einiges zusätzlich beachten. Was das alles beinhaltet, haben Monika Holthoff-Stenger und Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln zusammengestellt. Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Roland Mühlbauer PS: Welche Themen haben Ihnen gefallen, welche haben Sie weniger interessiert? Schreiben Sie gerne ein Feedback an: [email protected] |