auch wer Krankengeld bekommt, darf Urlaub machen. Es gibt zwar Einschränkungen, doch ein Gerichtsurteil besagt, dass Krankenkassen einen Urlaub in der EU nicht ohne weiteres ablehnen dürfen. Infos dazu finden Sie auf unserer Internetseite â mit einem Klick auf die entsprechende Ãberschrift in diesem Newsletter gelangen Sie wie gewohnt direkt dorthin. AuÃerdem informieren wir über die Risiken beim Investieren in Gold sowie darüber, weshalb Palmöl und das Wiederverwenden von Eisbehältern kritisch sein können. In unserem Online-Jugendmagazin checked4you befassen wir uns mit Mikroplastik und Schönheitsmythen. Schöne GrüÃe Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |