Newsletter für Betriebsräte: Krank ins Büro ist ungesund
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KW 7  
  2019
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  ARBEITSHILFEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
wie gut kennen Sie sich mit dem Wirtschaftsausschuss aus? Welche Aufgaben hat er? Testen Sie jetzt Ihr Wissen in unserem 10-Fragen-Quiz. Alles rund um die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten finden Sie in unserem neuen Ratgeber »Das Einmaleins der Betriebswirtschaft«.
 
Die Grippewelle hat die Betriebe wieder fest im Griff. Doch anstatt sich zu Hause auszukurieren, quälen sich viele Beschäftigte tagelang mit Schniefnase ins Büro. Warum Betroffene besser im Bett bleiben sollten, zeigen wir Ihnen in dieser Ausgabe. Die größten Irrtümer zur Krankschreibung klären wir in unserem gratis Dossier.
Bleiben Sie gesund!
 
Herzliche Grüße
 
 
Bettina Frowein
PROGRAMMLEITUNG
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Gesundheitsschutz
Krank ins Büro ist ungesund
 
Schlechtes Wetter, Grippewelle – in Großraumbüros ist die Ansteckgefahr besonders groß. Kommen Kollegen krank zur Arbeit, ist der Arbeitsplatz eine Virenfalle. Präsentismus heißt das Phänomen. Warum erkrankte Arbeitnehmer nicht zu Hause bleiben und was das für Folgen hat, zeigen wir Ihnen hier.
 
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Das Einmaleins der Betriebswirtschaft
Betriebsrats-Quiz zum Wirtschaftsausschuss
 
Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge spielen in Unternehmen eine entscheidende Rolle. Nur wer sie versteht, kann mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln. Oft übernimmt diese Aufgabe der Wirtschaftsausschuss. Wann kann er gebildet werden? Testen Sie jetzt Ihr Wissen in unserem 10-Fragen-Quiz. Zum Nachlesen empfehlen wir das »Einmaleins der Betriebswirtschaft«.
 
10-FRAGEN-QUIZ
Kittner 2018
RECHTSPRECHUNG

 
Betriebsratsarbeit
Wann Mitbestimmungsrechte zurückwirken
 
Ein neu gegründeter Betriebsrat steht oft vor der Frage, ob er noch Einfluss auf bereits abgeschlossene Maßnahmen des Arbeitgebers hat. Das ist möglich, sagt das LAG Berlin-Brandenburg. Allerdings muss er sein Mitbestimmungsrecht einfordern, etwa bei einer im Vorjahr getroffenen Prämienregelung. Der Arbeitgeber muss das Gremium nicht von sich aus nachträglich beteiligen.
 
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Arbeitszeit
Kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird in Kürze darüber entscheiden, ob Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer erfassen müssen. Nach Auffassung des zuständigen Generanwalts beim EuGH ergibt sich diese Pflicht aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Ein entsprechendes Urteil hätte auch für Deutschland erhebliche Folgen.
 
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AiB-Testabo
PRAXISWISSEN

 
Aus der »Sozialen Sicherheit«
Mehr Förderung für Beschäftigte
 
Berufliche Weiterbildung kann Beschäftigten helfen, den digitalen Wandel in der Arbeitswelt zu meistern. Das zum Jahresanfang in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz eröffnet dazu neue Fördermöglichkeiten. Wer jetzt davon profitieren kann, erläutert Hans Nakielski in der »Sozialen Sicherheit« 1/2019.
 
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»Schwerbehindertenrecht und Inklusion«
BEM – Was in die Inklusionsvereinbarung gehört
 
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sichert Gesundheit und Arbeitsplätze. Neben Betriebs- und Personalrat ist auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ein wichtiger Akteur. Welche Fragen des BEM sich in einer Inklusionsvereinbarung regeln lassen, lesen Sie in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 2/2019.
 
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ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfe
Mit Musterschreiben geht's zur Einigungsstelle
 
Scheitern die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über eine Betriebsvereinbarung, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Vorher muss er den Arbeitgeber informieren. Wie Sie das am besten formulieren, zeigt Ihnen das Musterschreiben aus unserem Infodienst »Betriebsrat und Mitbestimmung«.
 
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LESETIPPS
Das Einmaleins der BetriebswirtschaftArbeits- und Sozialordnung
Steiner, Mittländer, Fischer
 
Kittner
 
Das Einmaleins der Betriebswirtschaft
 
Arbeits- und Sozialordnung
 
Grundwissen für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss, Band 8
 
Gesetze/Verordnungen, Einleitungen, Übersichten/Checklisten, Rechtsprechung
Erscheint am 14. Februar
 
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