Unser Newsletter im April 2016 Liebe Leserin, lieber Leser, sind Sie mit Ihrem Konto dauerhaft im Minus? Dann könnte Ihre Bank Sie womöglich bald zu einem persönlichen Gespräch einladen. Denn laut der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die seit dem 21. März 2016 in Kraft ist, müssen Banken Ihre Kunden bei einer dauerhaften oder erheblichen Überziehung des Kontos über kostengünstigere Alternativen beraten. Vorgeschrieben ist eine Beratung, wenn ein Kunde 75 Prozent des Kreditrahmens über sechs Monaten hinweg in Anspruch genommen hat. Dabei müssten sich Bankkunden, deren Konto dauerhaft ein Minus aufweist, eigentlich aus eigenem Interesse heraus um eine Alternative bemühen. Denn Banken verlangen für einen Dispokredit hohe Zinsen von bis zu 13 Prozent. Außerdem ist diese Kreditart nur für die Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe gedacht und nicht zur längerfristigen Finanzierung. Mit dem neuen Gesetz sind Banken ab sofort verpflichtet, Ihnen beratend zur Seite zu stehen, wenn der gewährte Dispokredit nicht mehr ausgeglichen werden kann. Welche Alternativen Sie zum teuren Dispokredit haben, lesen Sie bei uns. |