Liebe Leserinnen und Leser,
schnief, keuch, hust – in meinem Bekanntenkreis kränkelt es gewaltig. An Arbeiten ist bei den meisten nicht zu denken. Spätestens an Tag vier krank zuhause ist man als Arbeitnehmerin verpflichtet dem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorzulegen. Ab Januar 2023 muss dies nicht mehr per gelbem Schein passieren. Dann gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die Krankenkassen bekommen Krankschreibungen von den Arztpraxen übermittelt und stellen sie dann dem jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung. Was Sie dazu wissen sollten, können Sie
in diesem Beitrag nachlesen.
Sicherlich ist es hilfreich, sich künftig weniger mit Papierkram zu beschäftigen – und mehr mit dem Gesundwerden. Bei Erkältungen kann zum Beispiel Wärme helfen. Sie lindert auch Verspannungen oder bestimmte Schmerzen.
Im Beitrag von Autorin Monika Holthoff-Stenger erfahren Sie, wie und wie gut Infrarot-Bestrahlung, Wärmflaschen und Co. wirken.
Apropos Wärmflaschen: Vorsicht vor dem Toastet-Skin-Syndrom! Damit gemeint sind Hautschäden, die durch zu viel Hitze von Wärmflaschen oder ähnlichen Wärmemitteln entstehen können. Wie Sie es vermeiden lesen Sie
hier.
Wünscht einen erkältungsfreien Start in die Adventszeit: