Liebe Leserinnen und Leser,
Sie sitzen im Behandlungszimmer einer Praxis und krempeln Ihren Ärmel hoch. Damit haben Sie – vermutlich unwissentlich – Ihre Einwilligung für die Blutentnahme gegeben. Ein Behandlungsvertrag besteht bereits durch die Terminvereinbarung. Über welche Rechte, aber auch Pflichten Sie als Patientin oder Patient verfügen, haben meine Kolleginnen Laura Patz und Jana Lapper für Sie zusammengetragen.
Hier erfahren Sie zum Beispiel, in welchen Situationen Sie aufgeklärt werden müssen und wie es mit dem Lesen der eigenen Patientenakte aussieht. Ein Tipp: Haken Sie ruhig nach, wenn Sie etwas im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt nicht verstanden haben. Was die Kommunikation mit ihnen verbessert, lesen Sie in
diesem Interview.
Garantiert verständlich ist
diese Unterhaltung zwischen einem Teebeutel und unserer Autorin Sonja Gibis. Dabei konnte sie einiges über die Geschichte und Kultur von Tee lernen. Kennen Sie zum Beispiel den edlen und auch gesunden Da Hong Pao Oolong aus dem Wuyi-Gebirge? Ich bisher noch nicht, aber jetzt habe ich definitiv Lust auf eine heiße Tasse bekommen!
Herzerwärmend ist der Einsatz von Ursula Hofmann. Sie pflegt seit 21 Jahren ihre schwerbehinderte Tochter und setzt sich für mehr Unterstützung für betroffene Familien ein. Meine Kollegin Petra Haas hat
ihre Geschichte aufgeschrieben.
Eine entspannte Woche wünscht