Der Bundesrat hat die Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet, die Länder fordern aber noch Nachbesserungen. Und: Ein Rechtsgutachten zur Änderung des Mietwucher-Paragrafen kommt zu dem Ergebnis, dass der Entwurf verfassungskonform ist.͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
| die Reform des Klimaschutzgesetzes steht: Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die hitzig diskutierte Novelle durchgewunken. Welche Nachbesserungen die Länder fordern und warum die Bundesregierung nach einer Klage nun auch noch ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss, lesen Sie in unserer Top-News. Keine Einigung in Sicht ist bisher in unserem zweiten Beitrag, in dem es um die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung des Mietwucher-Paragrafen geht. Ein aktuelles Rechtsgutachten könnte jetzt wieder Bewegung in die Sache bringen: Es kommt zum Ergebnis, dass der Gesetzentwurf verfassungskonform sei. Wir wünschen eine interessante Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
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Sind Festpreise bei der Energiebeschaffung wieder erste Wahl? | Nach zwei turbulenten Jahren kehrte wieder mehr Ruhe auf dem Energiemarkt ein. Viele Verwalter wünschen sich nun Beständigkeit bei der Energiebeschaffung durch langfristige Verträge. Doch die Situation ist heute anders als vor der Energiekrise. Was sollten Sie jetzt bei Fixpreisverträgen beachten?
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BVI-Kongress: Wo ist der Aufbruch? | |
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BGH: Kündigung muss keinen Termin nennen | |
| Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses erfordert keine Angabe der Kündigungsfrist oder des Termins, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Nennt der Vermieter einen zu frühen Kündigungstermin, kann die Kündigung gleichwohl zum nächstmöglichen Termin wirksam sein. Jetzt weiterlesen > |
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