| Sehr geehrter Herr Do, wenn Eltern getrennt leben, stellt sich die Frage, wer das Kindergeld bezieht. Knifflig kann das insbesondere sein, wenn ein Elternteil im Ausland wohnt, während der andere im Inland Kindergeld beantragt. Wenn im Ausland mit dem deutschen Kindergeld vergleichbare Leistungen bezogen werden, kann der Anspruch entfallen - das zeigt ein BFH-Urteil. Solche Fälle sind keine Seltenheit - da sollten Sie auf Fragen Ihrer Mandanten vorbereitet sein. Welche Regeln dabei gelten, erfahren Sie in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | |