KfW senkt Zinsen durch Weitergabe von negativen Bankeneinständen
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Presseerklärung der KfW vom 28.06.2021
KfW senkt Zinsen durch Weitergabe von negativen Bankeneinständen
Weitergabe in den bankdurchgeleiteten Förderprogrammen ab dem 01.07.2021
Endkreditnehmer profitieren von deutlichen Zinssenkungen
Stärkere Differenzierung der Zinsen nach Förderzielen wie Digitalisierung und Klimaschutz wieder möglich
Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung von KfW und Finanzierungspartnern
Die KfW wird ab dem 01.07.2021 negative Bankeneinstände an ihre Finanzierungspartner im bankdurchgeleiteten Fördergeschäft mit Privatkunden und Unternehmen weitergeben können. Voraussetzung hierfür waren umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme sowohl bei der KfW als auch bei den Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Privatbanken und Landesförderinstituten.
 
Zur Refinanzierung ihres Fördergeschäfts begibt die KfW Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten und erzielt dabei im aktuellen Niedrigzinsumfeld niedrige Zinsen bis in den Minusbereich. Die Weitergabe dieses Vorteils führt so zu „negativen Bankeneinständen“ für die durchleitenden Banken und damit zu deutlich niedrigeren Zinsen als bisher in den Förderprogrammen für Existenzgründer, Unternehmer, private Haushalte oder kommunale und soziale Unternehmen. Die Weitergabe des Refinanzierungsvorteils der KfW wird durch ein verbindliches Konditions- und Margensystem zwischen KfW und Hausbanken sichergestellt. Der Zinssatz für die Endkreditnehmer wird nach der Einführung der Weitergabe deutlich sinken, jedoch im positiven Bereich bleiben. Die KfW gewinnt mit der nun möglichen Weitergabe von negativen Bankeneinständen neuen Spielraum für besonders günstige Zinsen, mit denen sie Investitionen in wichtigen Zukunftsfeldern wie z.B. Digitalisierung oder Klimaschutz noch intensiver fördern wird.
 
Die KfW hat zu Beginn des Jahres bereits Minuszinsen in ihrem Direktgeschäft mit Kommunen, Landesförderinstituten und Leasinggesellschaften gestartet. Ferner ist seit dem 01.02.2021 die Weitergabe eines negativen Bankeneinstandes im Rahmen der Individualfinanzierung für Unternehmen möglich. Die jetzt erfolgte Umsetzung für die bankdurchgeleiteten Förderprogramme wurde zugunsten der von KfW und Kreditwirtschaft gemeinsam durchgeführten KfW-Corona-Hilfe für einige Monate zurückgestellt.
 
Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Günther Bräunig, sagt: „Die Weitergabe von negativen Bankeneinständen in unseren Förderprogrammen ist nach der KfW-Corona-Hilfe ein weiterer Meilenstein in der Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungspartnern. Sie stärkt die Attraktivität unserer Förderkredite, ermöglicht eine differenzierte Zinsgestaltung entsprechend unseren strategischen Förderzielen und unterstützt damit wichtige Zukunftsinvestitionen in den Klimaschutz sowie in Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Innovationen.“
 
Fragen von Journalisten beantwortet:
Wolfram Schweickhardt
Stellv. Pressesprecher
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