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Keine Geschenke: Wie kann ich das regeln?
Liebe Leserin, lieber Leser,

kürzlich erreichte uns eine Leserfrage.

Frage: Es ist immer dasselbe: Jetzt fängt langsam die Zeit wieder an, in der in meiner GmbH fast täglich kleinere oder größere Geschenke für meine Mitarbeiter abgegeben werden. Schließlich ist bald Ostern. Ich möchte das aber nicht, weil ich befürchte, dass meine Mitarbeiter sich aufgrund solcher Aufmerksamkeiten bei der Vergabe von Aufträgen vielleicht beeinflussen lassen. Das kann ja schon unbewusst geschehen. Dabei möchte ich als Geschäftsführer gerne mit gutem Beispiel vorangehen und in meinem Geschäftsführervertrag, aber auch in allen Mitarbeiterverträgen ein Annahmeverbot für Geschenke verhängen. Geht das? Und wenn ja, wie?
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GmbH-Geschäftsführer aktuell: Ein Problem, das alle Jahre wieder auf Sie zukommt, bis Sie es endlich regeln. Nehmen Ihre Mitarbeiter – auch zu Ostern – Geschenke oder Aufmerksamkeiten an, ist das der erste Schritt in die Korruption.

Nehmen Sie also unbedingt ein Geschenke-Annahmeverbot in Ihre Arbeitsverträge auf. Natürlich können Sie auch in Ihrem Vertrag ein solches Verbot regeln. Beispielsweise so:
Es ist dem Geschäftsführer untersagt, von Dritten, insbesondere von Geschäftspartnern der Gesellschaft, Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf seine Tätigkeit anzunehmen.

Für die Vereinbarung mit Ihren Mitarbeitern tauschen Sie einfach „Geschäftsführer“ gegen „Arbeitnehmer“ aus. Außerdem empfehle ich, Ihren Mitarbeitern aufzugeben, die Geschäftsführung sofort zu informieren, wenn Geschenke angeboten werden.
Herzlichst Ihr



Michael Peters 
Chefredakteur
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