Sehr geehrter Herr Do, auch für Ihre Mandanten dürfte eine Schätzung von Einnahmen eine Art Schreckgespenst sein. Besonders wenn offenbar nicht allzu viel passieren muss, damit der Fiskus auf diese Idee kommt. Das zeigt ein vom Finanzgericht Köln entschiedener Fall: Weil keine fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet wurden, brummte das Finanzamt ohne weitere Hinweise auf nicht erfasste Einnahmen einem Unternehmer einen (Un-)Sicherheitszuschlag auf. Unser Newsletter erläutert das Urteil und die Hürden für eine Schätzung! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |