Sehr geehrte Damen und Herren, beraten Sie Mandanten bei Testamenten oder Erbverträgen? Die weitreichenden Folgen von Pflichtteilsansprüchen sind vielen Menschen nicht bewusst - auch nicht die hohen Hürden, solche Ansprüche zu vermeiden. Das Landgericht Frankenthal hat klargemacht: Selbst eine körperliche Auseinandersetzung rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Entziehung des Pflichtteils. Es kommt auf die Umstände an - und die müssen eindeutig geschildert bzw. später nachgewiesen werden. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |