Sehr geehrte Damen und Herren, wann hat der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung das Nutzungsinteresse nachgewiesen? Für Ihre Mandanten ist das ein zentraler Knackpunkt. Welche Gründe sind geeignet, Eigenbedarf zu begründen? Und was muss im Prozess vorgetragen werden, um das Gericht zu überzeugen? Reicht eine Arbeitsplatzsuche aus? Oder muss es um einen konkreten Arbeitsplatz gehen? Vor dem Amtsgericht München hatte ein Vermieter mehrere Beweggründe dargelegt - und scheiterte trotzdem. Mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |