Bürgergeld: Unzumutbare Pendelzeiten sind ein Umzugsgrund Ein Umzug ist erforderlich, wenn er notwendig in dem Sinne ist, dass die bisherige Wohnung den Unterkunftsbedarf des Hilfebedürftigen nicht (mehr) zudecken vermag. Hierunter fallen etwa gesundheitliche Gründe, die einen Verbleib in der bisherigen Wohnung nicht zulassen, aber auch etwa ein Umzug zur Beseitigung unzumutbarer Pendelzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Leitsatz Gericht). |