Bürgergeld-Bezieherin muss 11.400 € nicht an das Jobcenter zurück zahlen, weil Forderung verjährt Das Landessozialgericht Nordrhein – Westfalen hatte sich aktuell mit der Frage zu beschäftigen, ob die fruchtlose Pfändung einen Durchsetzungsverwaltungsakt im Sinne des § 52 SGB X darstellt. Das Gericht hat hierzu aktuell geurteilt, dass die Forderungen aus den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden des Jobcenters, die in der Zahlungserinnerung der Bundesagentur für Arbeit aufgelistet sind, verjährt sind ( LSG NRW, Urt. v. 20.03.2024 – L 12 AS 400/23 – Revision zugelassen). |