Klage vor dem Sozialgericht einreichen Das deutsche Sozialrecht bietet jedem Bürger und jeder Bürgerin das grundlegende Recht, sich gegen Entscheidungen von Behörden zur Wehr zu setzen. Für Bürgergeld-Empfangende bedeutet das, dass sie gegen jeden Bescheid vom Jobcenter zunächst einen Widerspruch einlegengen und im Anschluss eine Klage vor einem Sozialgericht erheben können, falls der Widerspruch abgelehnt wird. Egal ob es sich um eine Ablehnung, eine Kürzung oder eine Rückforderung handelt – Ihnen steht das Recht zu, den Fall von einem Sozialgericht entscheiden zu lassen. Eine Klage vor einem Sozialgericht gegen einen Bescheid vom Jobcenter kann sich lohnen, denn nicht selten entscheidet das Gericht zugunsten der Klägerinnen und Kläger. |