, das Jahr 2021 hat in Sachen Energieeffizienz-Kennzeichnung bereits viel Neues hervorgebracht. So wurde nicht nur das neue Energielabel für elektronische Geräte eingeführt, sondern auch die Beleuchtungsindustrie hat ihre Änderungen erfahren. Im Zuge der neuen Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 dürfen beispielsweise einige ineffiziente Leuchtmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für Verbraucher auf den ersten Blick erkennbar ist auch das zum 1. September 2021 angepasste EU-Energielabel: Statt der Angaben A, A+, A++ oder A+++ zeigt es jetzt die Effizienzklassen A bis G. Für die Leuchtmittel- und LED-Treiber-Hersteller hat sich aber noch deutlich mehr verändert – was den einen oder anderen vor einige Herausforderungen stellen dürfte. So gelten für den europäischen Markt seit 1.9. neue Vorgaben für LED-Netzteile, zudem gibt es nun einheitliche Grenzwerte für Licht-Flicker und Stroboskop-Effekte, die mittels eines standardisierten Messverfahrens ermittelt und rückverfolgbar dokumentiert werden müssen. Hintergrund dafür sind ausnahmsweise mal nicht nur Überlegungen zu Energieeffizienz, Langlebigkeit und Recycling-Fähigkeit der Leuchtmittel, sondern auch die Effekte des Lichts auf den Menschen – denn flackerndes Licht kann gravierende Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit haben, wie die Experten der Deutschen Lichtmiete erklären. Was es sonst noch Interessantes aus der Welt der Lichttechnik und Elektronik gibt, lesen Sie im heutigen Newsletter. Viel Spaß beim Stöbern! Ihre Nicole Wörner Redakteurin |