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| Sehr geehrter Herr Do,
Ihre Mandantin möchte gerne ihr Haus dem Sohn vererben. Schließlich ist die Immobilie seit Generationen in Familienbesitz – und soll es auch bleiben. Das Problem: Der Filius ist zwar erwerbsfähig, bezieht aber ALG II. Daran wird sich wohl auch allzu bald nichts ändern. Im Erbfall läuft’s auf den Verkauf der Immobilie hinaus und der Sohn erhält so lange kein ALG II, bis das Vermögen aufgebraucht ist. Das muss nicht sein. Denn es gibt durchaus Gestaltungsmöglichkeiten bei der Testamentsaufsetzung, die Oma ihr klein Häuschen auch für kommende Generationen retten – wie das BSG im letzten Jahr bestätigt hat. | |
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| Noch nie so viele Menschen über fünfundsechzig, noch nie so viel zu vererben Der Bevölkerungsanteil der Senioren wächst stetig. Entsprechend steigt auch das Durchschnittsalter Ihrer Mandanten. Und so kann schnell aus einer familienrechtlichen Beratung auch eine erbrechtliche werden. Gut, dass Sie sich jetzt aufs Praxishandbuch Erbrecht verlassen können, denn das Praxishandbuch Erbrecht | |
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